Nationalratsausschuss einstimmig gegen Kroatentreffen

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Im Innenausschuss des Nationalrats ist am Montag eine Vier-Parteien-Entschließung gegen das jährliche Kroatentreffens am Loibacher Feld bei Bleiburg in Kärnten einstimmig angenommen worden. Auch die FPÖ stimmte überraschend mit, sprach danach aber von einem Abstimmungsfehler. Gelegenheit zur Korrektur hat sie am Donnerstag, da wird die Entschließung im Plenum abgestimmt.

Im Innenausschuss des Nationalrats ist am Montag eine Vier-Parteien-Entschließung gegen das jährliche Kroatentreffens am Loibacher Feld bei Bleiburg in Kärnten einstimmig angenommen worden. Auch die FPÖ stimmte überraschend mit, sprach danach aber von einem Abstimmungsfehler. Gelegenheit zur Korrektur hat sie am Donnerstag, da wird die Entschließung im Plenum abgestimmt.

Bereits in seiner letzten Sitzung hatte der Innenausschuss über den Umgang mit dem Treffen beraten. Am Montag gab es nun eine parteienübergreifende Einigung, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Der Innenminister wird aufgefordert, die rechtlichen Möglichkeiten bezüglich einer künftigen Untersagung der "ultranationalistisch-faschistischen Gedenkfeier" sowie - auf Basis eines einstimmigen Ausschussantrags - der Symbole der Ustascha-Gruppierung zu prüfen. Zudem sollen den Kärntner Behörden sämtliche gewonnene Informationen zur Beurteilung von Grundstückstransaktionen des veranstaltenden Vereins zur Verfügung gestellt werden.

Mit Koalitionsmehrheit plenarreif gemacht wurden im Ausschuss zudem erste Reformteile des in Turbulenzen geratenen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Bedienstete sollen künftig neben einer neuen speziellen Ausbildung auch eine an die Sicherheitsüberprüfung angelehnte Vertrauenswürdigkeitsprüfung durchlaufen. Die Rechtsgrundlage dafür wird im Polizeilichen Staatsschutzgesetz geschaffen. Mit der Planung, Organisation und Durchführung der Ausbildung wird die Sicherheitsakademie betraut.

ribbon Zusammenfassung
  • Gelegenheit zur Korrektur hat sie am Donnerstag, da wird die Entschließung im Plenum abgestimmt.
  • Die Rechtsgrundlage dafür wird im Polizeilichen Staatsschutzgesetz geschaffen.

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