APA/ROLAND SCHLAGER

Nationalrat schnürt die nächsten Corona-Pakete

0

Der Nationalrat bewältigt am Dienstag die nächste Etappe im Marathon durch die Coronakrise. Beinahe alle Tagesordnungspunkte sind der Bekämpfung der Pandemie gewidmet, besonders strittig ist die Änderung des Epidemiengesetzes. Mehr Wohlwollen werden wohl Erleichterungen etwa bei der Familienbeihilfe erfahren. Neu ist auch, dass in Zivilverfahren per Video getagt werden kann.

Der Nationalrat bewältigt am Dienstag die nächste Etappe im Marathon durch die Coronakrise. Beinahe alle Tagesordnungspunkte sind der Bekämpfung der Pandemie gewidmet, besonders strittig ist die Änderung des Epidemiengesetzes. Mehr Wohlwollen werden wohl Erleichterungen etwa bei der Familienbeihilfe erfahren. Neu ist auch, dass in Zivilverfahren per Video getagt werden kann.

Nach einer "Aktuellen Stunde", in der die ÖVP die Regierungsmaßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsplätze würdigen lassen will, geht es gleich mit dem Gesetzesreigen los. Am Ende der Sitzung wird die Zahl der Corona-Pakete dann schon auf vermutlich 18 angewachsen sein.

Im Vorfeld besonders hitzig diskutiert wurde eine Änderung des Epidemiengesetzes, mit der die Rahmenbedingungen für Corona-Screening-Programm festgelegt werden. Düstere Vorahnungen befallen die Opposition allerdings vor allem wegen einer Passage, wonach Veranstaltungen auch an bestimmte Auflagen geknüpft oder auf bestimmte Personengruppen eingeschränkt werden könnten. Gemutmaßt wird, dass das Herunterladen einer Corona-App somit künftig zum Eingangstor für Events wird. Die Koalition bestreitet dies und will bis Dienstag noch an den Formulierungen basteln, um Missverständnisse zu verhindern.

Genauer definiert wird, wie mit Risikogruppen am Arbeitsplatz umgegangen werden soll. So wird gesetzlich klar gestellt, dass nun doch auch Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur vom Dienst entbunden werden, sollten weder Home Office noch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz möglich sein. Wer genau unter die Risikogruppe fällt, wird per Verordnung definiert.

Groß ist mittlerweile der Rückstau an Gerichten, rund 30.000 Verfahren wurden bereits verschoben. Um den Rucksack nicht noch weiter anwachsen zu lassen, werden nun auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten Video-Verhandlungen ermöglicht, freilich nur wenn die Verfahrensparteien die notwendige Ausrüstung haben und einverstanden sind.

Damit die Krise für Menschen ohn Beschäftigung nicht noch tiefer wird, schärft der Nationalrat nach. So soll die Notstandshilfe für die Monate Mai bis September auf das Ausmaß des Arbeitslosengeldes erhöht werden. Für Künstler, die ja derzeit so gut wie keine Einkünfte haben, wird ein Zugang zum Härtefallfonds gelegt.

Apropos Kultur: Wenn ein Kunst-, Kultur-, aber auch Sportereignis aufgrund der Corona-Pandemie entfallen ist und der Veranstalter deshalb dem Kunden eine Refundierung leisten muss, kann er bis zu einem gewissen Maß auf Gutscheine setzen. Erst wenn der Betrag über 70 Euro liegt, muss auch Cash in die Hand genommen werden, sieht eine weitere Corona-Novelle vor.

Rücksicht genommen wird gesetzlich auch in jenen Bereichen, wo Verzögerungen nicht die Schuld der jeweiligen Personen sondern der Corona-Maßnahmen sind. So können Studenten ihre Familienbeihilfe länger beziehen und werden etwa Krankengeld und befristete Pensionen weiterbezahlt, wenn bis zum Ablauf der Frist keine Überprüfung möglich ist, ob der Grund für den Bezug noch besteht.

Gerne genau prüfen würde die Opposition, ob bei der Vergabe der Corona-Hilfen alles mit rechten Dingen zugeht. Daher haben SPÖ, FPÖ und NEOS einen Unterausschuss mit ausladenden Kontroll-Rechten beantragt. Diesem wird die Koalition mit Sicherheit nicht beitreten, allerdings liegt ein Kompromiss bis zur Sitzung durchaus im Bereich des Möglichen.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Nationalrat bewältigt am Dienstag die nächste Etappe im Marathon durch die Coronakrise.
  • Beinahe alle Tagesordnungspunkte sind der Bekämpfung der Pandemie gewidmet, besonders strittig ist die Änderung des Epidemiengesetzes.
  • Mehr Wohlwollen werden wohl Erleichterungen etwa bei der Familienbeihilfe erfahren.
  • Neu ist auch, dass in Zivilverfahren per Video getagt werden kann.
  • Wer genau unter die Risikogruppe fällt, wird per Verordnung definiert.

Mehr aus Politik