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Nachteile für Österreich? Berlin beschloss Gas- und Strompreisbremse

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Die Gesetzesentwürfe für eine deutsche Gas- und Strompreisbremse haben die nächste Hürde genommen und stehen vor dem finalen Beschluss. Österreich drohen Wettbewerbsnachteile, wenn man nicht mitziehe, befürchten Teile der Opposition, Wirtschaft und Industrielle.

Das Bundeskabinett (Ministerrat, Anm.) hat den Weg für die ab kommendem Jahr geplanten Gas- und Strompreisbremse geebnet. Die beiden Gesetzentwürfe zu den Entlastungen für Energiekunden sollen von Bundestag und Bundesrat noch im Dezember final beschlossen werden, damit sie wie geplant im kommenden Jahr in Kraft treten können.

Wettbewerbsnachteile für Österreich? 

In Österreich waren zuletzt immer mehr Stimmen lautgeworden, wonach ähnlich wie in Deutschland vorgegangen werden müsse. Ansonsten drohten große Wettbewerbsnachteile warnten SPÖ, FPÖ, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung.

Mit den milliardenschweren Preisbremsen reagiert die Bundesregierung auf stark gestiegene Energiepreise. Sie sollen ab dem kommenden Jahr Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Vorgesehen ist, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs begrenzt werden. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat bereits eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen, die Fernwärme- und Gaskunden zugutekommen soll.

Gaspreisbremse:

  • Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen
  • Für Wärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Prozent betragen
  • Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten

Strompreisbremse: 

  • Haushalte und kleinere Unternehmen sollen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten

Die bis April 2024 befristeten Bremsen sollten ursprünglich ab März des kommenden Jahres greifen. Bürger und Unternehmen sollen nun aber rückwirkend auch für Jänner und Februar entlastet werden. Im März sollen dafür die Entlastungsbeträge für die beiden vorherigen Monate mitangerechnet werden.

 

Finanzierung über Zufallsgewinne

Die Entlastung durch die Strompreisbremse soll teilweise über eine Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne, die Unternehmen auf dem Strommarkt erzielen, finanziert werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. Diese Gewinne sollen laut Kabinettsbeschluss erst zum 1. Dezember abgeschöpft werden und nicht wie zuvor geplant bereits rückwirkend zum 1. September. Spätestens zum 30. April 2024 soll laut Gesetzentwurf mit der Gewinnabschöpfung Schluss sein. Der Zeitraum sei damit im Vergleich zu ursprünglichen Überlegungen verkürzt worden, teilte das Ministerium mit. Auch die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" hatte über diese Änderungen berichtet.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Gesetzesentwürfe für eine deutsche Gas- und Strompreisbremse haben die nächste Hürde genommen und stehen vor dem finalen Beschluss.
  • Österreich drohen Wettbewerbsnachteile, wenn man nicht mitziehe, befürchten Teile der Opposition, Wirtschaft und Industrielle.

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