Nach Anti-Corona-Demo weiter rechtliche Unsicherheit

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Nach der Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen ist auch am Dienstag die Diskussion darüber weitergegangen, ob die Polizei oder die Gesundheitsbehörde der Stadt (MA 15) für eine Auflösung aufgrund von schweren Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz zuständig wäre. Bei einer Besprechung, an der auch Vertreter des Innenministeriums teilnahmen, wurde kein Konsens erzielt.

Rund 1.500 Demonstranten hatten am Montagnachmittag in der Innenstadt demonstriert. Dabei wurde der Mindestabstand nicht eingehalten, Masken trugen die Manifestanten großteils ebenfalls nicht. Die Teilnehmer leisteten den Aufforderungen der Polizei keine Folge.

Die LPD Wien steht auf dem rechtlichen Standpunkt, dass für eine mögliche Untersagung im Vorfeld, die aufgrund eines VfGH-Entscheids ohnehin sehr schwierig wäre, oder eine Auflösung aus epidemiologischen Gründen der Magistrat der Stadt Wien als Gesundheitsbehörde zuständig wäre. Die Durchführung wiederum wäre von der Exekutive zu übernehmen. Die Stadt wiederum sieht die Zuständigkeit nicht auf ihrer Seite. Entsprechend kam am Dienstag keine Einigung bei der Unterredung zustande.

Auf Anzeigen gegen einzelne Teilnehmer wurde bei der Demonstration verzichtet, da sich praktisch alle nicht an die Vorgaben gehalten hätten. Da die Demonstration nicht aufgelöst wurde, sei es zu einer Duldung gekommen.

ribbon Zusammenfassung
  • Rund 1.500 Demonstranten hatten am Montagnachmittag in der Innenstadt demonstriert.
  • Die Stadt wiederum sieht die Zuständigkeit nicht auf ihrer Seite.