APA/HELMUT FOHRINGER

Mutmaßlicher Kanzler-Termin mit Novomatic: Martina Kurz erklärt sich

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Am Donnerstag legte der Anwalt von Novomatic-Chef Johann Graf eine eidesstattliche Erklärung von Martina Kurz vor. Demnach soll sie im Juli 2017 mit Graf einen Termin gehabt haben und nicht Bundeskanzler Sebastian Kurz

Christopher Schrank, Rechtsvertreter von Novomatic-Eigentümer Johann Graf, sendete im Name seines Mandanten am Donnerstag eine eidesstattliche Erklärung der damaligen Novomatic-Aufsichtsrätin Martina Kurz - Grafs Schwiegertochter - vor. Darin bestätigt sie, dass sie im Juli 2017 einen Termin mit ihrem Schwiegervater Graf wahrgenommen hat. 

"Ich war im Juli 2017 Mitglied des Aufsichtsrates der NOVOMATIC AG und hatte am 25.07.2017 um 13:00 Uhr einen persönlichen Termin mit Prof. Johann Graf. Es ist mir ein Anliegen, mit dieser Klarstellung die in letzten Tagen öffentlich kommunizierte Verwechslung aufzuklären", so die eidesstattliche Erklärung im Wortlaut.

Hintergrund ist die Debatte um eine etwaige Namensverwechslung rund um die Ermittlungen gegen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Ein Treffen von Novomatic-Chef Johann Graf mit einer Person namens "Kurz" war als einer der Gründe für die Hausdurchsuchung genannt worden. 

ÖVP sprach stets von Namensverwechslung

Die ÖVP und auch Bundeskanzler Sebastian Kurz selbst betonten letzte Woche mehrmals, dass er im Termineintrag im Kalender des Novomatic-Eigentümer Johann Graf mit Martina Kurz verwechselt worden sei. Kurz stellte auch klar, dass "das angenommene Treffen nie stattgefunden hat".

Die Ermittlungsakten, die PULS 24 vorliegen, zeigen, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Verwechslung mit eben jener Martina Kurz eigentlich bereits im Vorhinein ausgeschlossen hat. 

ÖVP-Kritik an WKStA

Die eidesstaatliche Erklärung von Martina Kurz wird also den Zwist zwischen ÖVP und der WKStA wohl weiter befeuern. Letzte Woche hatte der Kanzler die Ermittlungsbehörde angegriffen. Bei der WKStA habe es "viele Verfehlungen" gegeben, behauptete er. Deshalb habe sich die ÖVP nun nach jahrelangem Widerstand dafür entschieden, eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft zu befürworten um hier "westeuropäische Standards" zu schaffen.

Auch ÖVP-Klubobmann August Wöginger war der WKStA letzte Woche "mangelnde Sorgfalt" vor: "Dass es aufgrund einer Namensverwechslung bei einem Kalendereintrag zu einer Hausdurchsuchung bei einem Regierungsmitglied gekommen ist, zeugt von wenig gewissenhafter Arbeit."

ribbon Zusammenfassung
  • Christopher Schrank, Rechtsvertreter von Novomatic-Eigentümer Johann Graf, sendete im Name seines Mandanten am Donnerstag eine eidesstaatliche Erklärung der damaligen Novomatic-Aufsichtsrätin Martina Kurz - Grafs Schwiegertochter - vor.
  • Darin bestätigt sie, dass sie im Juli 2017 einen Termin mit ihrem Schwiegervater Graf wahrgenommen hat. 
  • Die ÖVP und auch Bundeskanzler Sebastian Kurz selbst betonten letzte Woche mehrmals, dass er im Termineintrag im Kalender des Novomatic-Eigentümer Johann Graf mit Martina Kurz verwechselt worden sei.
  • Die Ermittlungsakten, die PULS 24 vorliegen, zeigen, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Verwechslung mit eben jener Martina Kurz eigentlich bereits im Vorhinein ausgeschlossen hat. 
  • Die eidesstaatliche Erklärung von Martina Kurz wird also den Zwist zwischen ÖVP und der WKStA wohl weiter befeuern.

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