APA/APA/THEMENBILD/GEORG HOCHMUTH

Moskau wehrt sich gegen Zwangsversteigerungen in Österreich

Heute, 08:52 · Lesedauer 2 min

Russland wehrt sich gegen die Zwangsversteigerung von zahlreichen Immobilien in Österreich, darunter Wohngebäude in besten Lagen. Wie eine Sprecherin des Bezirksgerichts Innere Stadt der APA mitteilte, legte Russland am 22. Dezember Rekurs gegen den Versteigerungsbeschluss vom 9. Juli 2025 ein. Das Gericht war einem Antrag des ukrainischen Konzerns Naftogaz gefolgt, dem der Ständige Schiedshof in Den Haag 2023 mehr als vier Milliarden Euro Schadenersatz zugesprochen hatte.

Der Rekurs sei nunmehr dem Vertreter des Betreibenden zugestellt worden, informierte die Sprecherin. Nach Einlagen einer Rekursbeantwortung oder nach dem Ablauf der dafür vorgesehenen Frist würde der Rekurs dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien vorgelegt, das darüber zu entscheiden habe.

Das Rechtsmittel Russlands war selbst wenige Tage vor Ablauf der Rechtsmittelfrist erhoben worden, die bei ausländischen Beklagten in derartigen Verfahren zwei Monate ab Zustellung des Gerichtsbeschlusses beträgt. Letzterer war am 27. Oktober einer österreichischen Anwaltskanzlei zugestellt worden, die in der Causa als Bevollmächtigter des russischen Staats auftritt.

Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien hatte im Juli die Zwangsversteigerung und die Exekution von russischen Staatsvermögen in Österreich für zulässig erachtet. Die Anerkennung dieses Schiedsspruchs des Ständigen Schiedshofs in Den Haag, das Naftogaz 4,33 Mrd. Euro Schadenersatz für Verluste im Zusammenhang mit der Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim 2014 zugesprochen hatte, falle unter die Bestimmungen des New Yorker Übereinkommens, bei dem die Republik Österreich ein Vertragsstaat sei, hieß es im der APA vorliegenden Beschluss.

"Der Vollstreckbarerklärung und der Exekutionsbewilligung steht (...) der Umstand, dass es sich bei der verpflichteten Partei um einen souveränen Staat handelt, nicht entgegen", erklärte damals der Richter. Eine generelle Vollstreckungsimmunität liege nicht vor und eine allfällige Immunität hinsichtlich der in Exekution gezogenen Sachen beziehungsweise Bankkonten wäre nicht im Bewilligungsverfahren, sondern erst bei entsprechenden Anträgen oder Hinweisen im Vollzugsverfahren zu berücksichtigen.

Ukrainer wollen Versteigerung von 18 russischen Immobilien

Der ukrainische Staatskonzern Naftogaz und fünf weitere mit ihm verbundene Unternehmen haben in Österreich Forderungen von in Summe 120 Mio. Euro angemeldet. Konkret wollen die Ukrainer 18 insbesondere als Wohnhäuser von russischen Diplomaten verwendete Immobilien in Wien, Kaltenleutgeben und Purkersdorf in Niederösterreich sowie in der Stadt Salzburg zur Versteigerung bringen. An 18 Adressen will man zudem bewegliche Sachen aller Art pfänden und versteigern lassen. Zugriff wird auch auf Bankguthaben der Russischen Föderation in Österreich begehrt.

Zusammenfassung
  • Russland hat am 22. Dezember Rekurs gegen die Zwangsversteigerung von 18 Immobilien in Österreich eingelegt, nachdem das Bezirksgericht Innere Stadt Wien im Juli 2025 die Exekution von russischem Staatsvermögen für zulässig erklärt hatte.
  • Der ukrainische Staatskonzern Naftogaz und fünf verbundene Unternehmen fordern insgesamt 120 Millionen Euro und wollen insbesondere Wohnhäuser von russischen Diplomaten sowie Bankguthaben und bewegliche Sachen in Österreich pfänden lassen.
  • Die Grundlage für die Anerkennung des Schiedsspruchs, der Naftogaz 4,33 Milliarden Euro Schadenersatz für Verluste durch die Krim-Annexion 2014 zuspricht, bildet das New Yorker Übereinkommen, das in Österreich Anwendung findet.