Offline - Ministerrat: Pflicht-Integrationsprogramms auf Weg gebracht
Der Plan wurde schon im Regierungsprogramm angekündigt. Das verpflichtende Integrationsprogramm soll drei Jahre lang dauern und für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene sowie Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit gelten. Neben verpflichtenden Deutschkursen inklusive eines Nachweises der erworbenen Fähigkeiten sollen auch Grundregel-Kurse und die Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt enthalten sein. Kommen sollen auch Pönalen oder etwa Selbstbehalte, sollten Deutschkurse nicht bestanden werden.
Ein wesentlicher Punkt ist auch die Reform der Sozialhilfe, wie Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ), Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) und NEOS-Klubobmann Yannick Shetty im Pressefoyer nach der Ministerratssitzung ausführten. Einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung gibt es angesichts der Fülle zu treffender Änderungen noch nicht, Plakolm betonte, die Regierung starte "unmittelbar nach diesem Ministerratsbeschluss".
Shetty sagte, man leite einen Paradigmenwechsel ein. Klar sei, dass das rasch gehen muss. "Ich würde aber auch um Verständnis bitten, dass so große Projekte wie die Reform der Sozialhilfe auch gut durchdacht sein müssen." Beteiligt an der Umsetzung sind neben den Ministerien auch die Bundesländer, der Österreichische Integrationsfonds und das Arbeitsmarktservice (AMS), heißt es in einer Presseinformation der Bundesregierung.
Sanktionen bei Nicht-Beteiligung
Wer eine Teilnahme am Integrationsprogramm verweigert, soll sanktioniert werden - etwa durch Kürzung von Leistungen, Verwaltungsstrafen oder Selbstbehalten bei der Wiederholung von Deutschkursen.
Zusammenfassung
- Die Bundesregierung hat im Ministerrat einen Grundsatzbeschluss zur Ausarbeitung eines verpflichtenden Integrationsprogramms für Zuwanderer ab Tag eins gefasst.
- Das Programm soll drei Jahre dauern und umfasst verpflichtende Deutschkurse, Grundregel-Kurse und Arbeitsmarktvorbereitung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie Vertriebene und Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit.
- Bei Nichtteilnahme oder Nichtbestehen der Kurse drohen Sanktionen wie Leistungskürzungen, Verwaltungsstrafen oder Selbstbehalte bei der Wiederholung von Deutschkursen.