Mali, Burkina Faso und Niger verlassen Weltstrafgericht
Man wolle fortan "den Schutz der Menschenrechte im Einklang mit ihren gesellschaftlichen Werten gewährleisten", wurde beteuert. Sowohl in Mali als auch in Burkina Faso werfen Menschenrechtler und UNO-Experten dem Militär und regierungsnahen Milizen mögliche Kriegsverbrechen im Kampf gegen islamistische Milizen vor - ebenso wie den Terrormilizen selbst. Nationale Behörden eröffneten Ermittlungen zu den Vorwürfen, von denen öffentlich bisher keine abgeschlossen wurden.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag verfolgt seit 2002 schwerste Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Mehr als 120 Länder sind Vertragsstaaten. Während ihm mit einer Ausnahme alle EU-Staaten angehören, sind etwa die USA, Israel und auch Russland sowie auch China keine Vertragsstaaten.
Zuvor waren nur die Philippinen, Burundi sowie auch Ungarn aus dem IStGH ausgetreten, wobei der Schritt Ungarns noch nicht ganz vollzogen ist. Der Austritt eines Staates wird ein Jahr nach der offiziellen Einreichung des Austrittsantrags beim Generalsekretariat der Vereinten Nationen wirksam.
Die Militärregierungen von Mali, Burkina Faso und dem Niger haben sich vom Westen, insbesondere von der ehemaligen Kolonialmacht Frankreich, distanziert. Stattdessen näherten sich die Länder Russland an, gegen dessen Präsident Wladimir Putin der IStGH im März 2023 wegen des Vorwurfs der Zwangsverschleppung ukrainischer Kinder einen Haftbefehl ausgestellt hatte. Die westafrikanischen Länder sind mit tödlicher Gewalt durch Jihadistengruppen konfrontiert, die mit Al-Kaida und der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Verbindung stehen. Aber auch ihren Armeen werden Verbrechen gegen Zivilisten vorgeworfen.
Zusammenfassung
- Mali, Burkina Faso und Niger treten aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) aus und bezeichnen das Gericht als 'Instrument neokolonialer Unterdrückung'.
- Die Militärregierungen der drei Länder betonen, Menschenrechte künftig nach eigenen gesellschaftlichen Werten zu schützen, während ihnen und islamistischen Milizen von Menschenrechtlern und UNO-Experten mögliche Kriegsverbrechen vorgeworfen werden.
- Der IStGH mit Sitz in Den Haag existiert seit 2002, zählt über 120 Vertragsstaaten und ein Austritt wird ein Jahr nach Antragstellung beim UN-Generalsekretariat wirksam.