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Maklergebühr bleibt vorerst

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Die Koalitionspartner können sich nicht einigen. Das neue Mietrecht kann ab Jänner nicht starten.

In der Bundesregierung spießt es sich zwischen ÖVP und Grünen rund um die eigentlich ab 1.1.2023 vorgesehene Reform der Maklergebühren. Plan war, dass Mieterinnen und Mieter ab 2023 diese oft hohen Gebühren nicht mehr bezahlen müssen. Die Grünen werfen der ÖVP vor, dies wieder aufweichen zu wollen, wie auch die ORF-"ZiB" und das ORF-Radio Ö1 berichteten. Nun sei der mit Beginn des kommenden Jahres geplante Start "nicht haltbar", teilten die Grünen der APA mit.

Konkret kritisieren die Grünen ihren großen Koalitionspartner dafür, dass dieser nun, nach der bereits erfolgten Begutachtung des entsprechenden Gesetzesentwurfs, "just jene Bestimmung im Text aufweichen will, die verhindern soll, dass die abgeschaffte Maklerprovision durch die Hintertür wieder eingeführt wird". Den Entwurf hatten beiden Parteien gemeinsam präsentiert.

Start 2023 nicht haltbar

Es gehe um jene Gesetzesstelle, die es verbieten solle, Ablösen oder Zahlungen vom Mieter beim Vertragsabschluss zu verlangen. "Die ÖVP will Ablösen bei einem neuen Mietvertrag ermöglichen", kritisierte Grün-Politikerin Nina Tomaselli. Vertreter des großen Partners hätten zwar mehrmals betont gegen Ablösen zu sein, "jetzt bestehen sie plötzlich darauf". Daher sei der geplante Start für das neue Maklergesetz mit Jahresbeginn 2023 "nicht haltbar".

"Die ÖVP will der Immobilienlobby erlauben Ablösen anstatt Maklerprovisionen von den Mieterinnen und Mietern zu verlangen", so Tomaselli weiter. "Das sah der Begutachtungsentwurf nicht vor. Wir haben bei dem Begutachtungsentwurf ein Versprechen abgeben, dass wir Umgehungskonstruktionen bestmöglich verhindern wollen. Davon wollen wir Grüne nicht abgehen."

Grüne und ÖVP können sich nicht einigen

Tomaselli warf der ÖVP vor, "politische Spielchen auf dem Rücken der Mieter" auszutragen. Da mache ihre Partei "betroffen". Konkret wolle die Volkspartei "den Gesetzestext dahingehend aufweichen, dass Vertragserrichtungsgebühren und andere Gebühren nicht umfasst sind. Sie will Maklergebühren zwar abschaffen, aber andere Leistungen - konkret Ablösen - stattdessen erlauben." Der ÖVP-Parlamentsklub hatte der "ZiB" auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Verhandlungen liefen und man diese nicht kommentiere.

"'Nichts geht mehr' scheint der wohnpolitische Status der Bundesregierung zu sein", hämte SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher am Dienstag in einer Aussendung. "Die Menschen erwarten sich gerade jetzt eine Reduktion der Wohnkosten. Die Abschaffung der Maklergebühr ist dabei essenziell." Die Sozialdemokratin sieht "das Regierungsprogramm damit gescheitert". An die angekündigte Mietrechtsreform glaube niemand mehr. "Was bleibt, sind prozentuell zweistellige Erhöhungen der gesetzlichen Mieten, außerordentliche gesetzliche Erhöhungen wie die Verdopplung der Reparaturrücklage und eine wohnpolitische Bankrotterklärung. Diese Bundesregierung ist am Ende. Es ist Zeit für einen Neuanfang."

Schutzschirm-Klausel als Streitpunkt

Die Volkspartei störe sich laut Grünen an der Schutzschirm-Klausel, die verhindern solle, dass Mieter nicht über andere Wege Ablösen oder andere Zahlungen leisten müssen. Sie wolle den Gesetzestext dahingehend aufweichen, dass Vertragserrichtungsgebühren und andere Gebühren nicht umfasst sind.

Wenn aber anstatt Maklerprovisionen Besichtigungsgebühren oder überteuerte Ablösen verlangt würden, bekämen Mieterinnen und Mieter aus Sicht der Grünen zurecht das Gefühl, über den Tisch gezogen zu werden. "Wir wollen nicht, dass Mieter weiterhin durch eine Kostenfalle beim Vertragsabschluss erpressbar bleiben", so die Grünen-Politikerin. "Die ÖVP stellt sich einmal mehr hinter die Immobilienlobby und gegen die Interessen der Mieterinnen und Mieter", kritisierte sie den eigenen Regierungspartner.

Schon der Einigungsprozess mit der ÖVP sei laut Tomaselli "langwierig und nicht einfach" gewesen. Heuer im März gab es aber eine Einigung, wonach Maklergebühren von demjenigen übernommen werden müssen, der die Maklerin auch bestellt hat. Am 23. März war das neue Maklergesetz dann zur sechswöchigen Begutachtung eingebracht worden. Danach seien laut Tomaselli Begehrlichkeiten aus der Immobilienwirtschaft und der Volkspartei laut geworden.

ribbon Zusammenfassung
  • In der Bundesregierung spießt es sich zwischen ÖVP und Grünen rund um die eigentlich ab 1.1.2023 vorgesehene Reform der Maklergebühren.

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