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LIVA-Affäre - Linzer Ex-Stadtchef Luger zahlte Geld zurück

Heute, 17:18 · Lesedauer 2 min

Der Linzer Ex-Stadtchef Klaus Luger (SPÖ) hat vor seinem Untreue-Prozess im Zusammenhang mit der Brucknerhausaffäre 19.000 Euro an die Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA zurückbezahlt. Aufsichtsratsvorsitzender Meinhard Lukas bestätigte der APA Freitagabend entsprechende Online-Berichte von "Oberösterreichischen Nachrichten" und "Kronen Zeitung". Um diese Summe soll Luger ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, das hauptsächlich in seinem eigenen Interesse war.

Das von Luger beauftragte Gutachten sollte klären, welche strafrechtliche Relevanz es habe, dass beim Hearing zur LIVA-Geschäftsführung die Fragen geleakt wurden - und das, obwohl der Ex-Bürgermeister selbst die undichte Stelle war.

Am Freitag kommender Woche muss sich Luger wegen des Vorwurfs der Untreue vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm aber nicht zur Last, die Hearingfragen im Bewerbungsprozess für die künstlerische Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA an seinen Favoriten Dietmar Kerschbaum verraten zu haben. Sie wirft ihm in ihrem Strafantrag den Auftrag für das Gutachten um rund 19.000 Euro vor. Mit dieser Forderung hätte sich die LIVA dem Prozess als Privatbeteiligte angeschlossen.

Mit der Rückzahlung des Geldes könnte sich Luger einen wichtigen Milderungsgrund verschaffen. Unter Umständen könnte er - nach dem Vorbild von ÖVP-Klubobmann August Wöginger - sogar eine Diversion anstreben. Luger hatte die Vorwürfe nicht bestritten, sondern betont, er stehe zu seinen Handlungen.

Zusammenfassung
  • Der frühere Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) hat vor seinem Untreue-Prozess 19.000 Euro an die Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA zurückbezahlt.
  • Die Rückzahlung betrifft ein von Luger beauftragtes Gutachten, das hauptsächlich seinem eigenen Interesse diente und rund 19.000 Euro kostete.
  • Mit der Rückzahlung könnte sich Luger einen Milderungsgrund verschaffen, während die Staatsanwaltschaft ihm Untreue wegen des Gutachtens, nicht wegen des Leaks von Hearingfragen, vorwirft.