Lehrer meldete sich vor Klasse mit Nazi-Passwort an: Prozess
Die Bildungsdirektion, über die die Entlassung lief, wird in dem Verfahren durch die Finanzprokuratur der Republik Österreich vertreten, weil eine Handelsakademie eine Bundesschule ist. Deren Rechtsvertreter lehnte am Freitag einen Vergleich ab: "In solchen Fällen gilt Null-Toleranz. Alles andere wäre eine Verharmlosung des Vorfalls", betonte er.
Bei zahlreichen rechtsextremen Codes spielt die Position der Buchstaben im Alphabet eine Rolle. So steht die im Passwort verwendete "8" für den achten Buchstaben des Alphabets, das "H", die "88" folglich für "HH", also den verbotenen Gruß "Heil Hitler".
Der Anwalt des Lehrers ist der Überzeugung, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Mann und der Republik Österreich weiterhin aufrecht ist. Er stellte am Freitag auch einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, dem die Richterin aber nicht stattgab. Der Pädagoge, der offenbar befristet als Karenzvertretung in der Schule tätig war, war selbst beim Prozess nicht anwesend.
Die Richterin muss nun zunächst prüfen, ob die Vorgaben des Bundes-Personalvertretungsgesetzes (PVG) bei der Entlassung eingehalten worden sind. Nur wenn formal alles richtig abgelaufen ist, sei zusätzlich zu prüfen, ob die Entlassung auch inhaltlich gerechtfertigt war, sagte sie. Das Verfahren wurde zur Einvernahme von Zeugen auf unbestimmte Zeit vertagt.
Zusammenfassung
- Ein HAK-Lehrer in Salzburg hat sich im Dezember 2025 vor einer Klasse mit dem Passwort "Heil Hitler 88" am Computer angemeldet, was durch den Beamer für die Schülerinnen und Schüler sichtbar war.
- Die Bildungsdirektion ließ den Lehrer entlassen, die Finanzprokuratur der Republik Österreich vertritt die Schule im Verfahren und betont eine Null-Toleranz-Politik gegenüber solchen Vorfällen.
- Das Arbeitsgericht prüft nun die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen der Entlassung, während das Verfahren zur Einvernahme von Zeugen auf unbestimmte Zeit vertagt wurde.
