APA/ROBERT JAEGER

Lebensmittelhandel: EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein

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Die EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen zwölf Mitgliedstaaten eingeleitet. Zu diesen Ländern zählt auch Österreich. Die Staaten sollen EU-Vorschriften zum Verbot unlauterer Handelspraktiken im Agrar- und Lebensmittelsektor nicht umgesetzt haben.

Österreich und die anderen betroffenen Staaten haben nun zwei Monate Zeit für eine Reaktion.

Schutz für Bauern und Klein-Lieferanten

Durch die Richtlinie aus dem Jahr 2019 soll der Schutz aller europäischen Landwirte sowie kleiner und mittlerer Lieferanten vor 16 unlauteren Handelspraktiken größerer Käufer in der Lebensmittelversorgungskette gewährleistet werden. Zu den unfairen Praktiken, die verboten werden sollen, gehören unter anderem verspätete Zahlungen und kurzfristige Stornierungen von Bestellungen für verderbliche Lebensmittelerzeugnisse, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen, erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln und die Ablehnung schriftlicher Verträge.

"Im Einklang mit der Richtlinie werden Landwirte und kleine und mittlere Lieferanten sowie die sie vertretenden Organisationen die Möglichkeit haben, Beschwerden gegen solche Praktiken seitens der Käufer einzureichen", hieß es dazu heute von Seiten der Europäischen Kommission in einer Aussendung.

ribbon Zusammenfassung
  • Die EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen zwölf Mitgliedstaaten eingeleitet.
  • Zu diesen Ländern zählt auch Österreich. Die Staaten sollen EU-Vorschriften zum Verbot unlauterer Handelspraktiken im Agrar- und Lebensmittelsektor nicht umgesetzt haben.
  • Österreich und die anderen betroffenen Staaten haben nun zwei Monate Zeit für eine Reaktion.
  • Durch die Richtlinie aus dem Jahr 2019 soll der Schutz aller europäischen Landwirte sowie kleiner und mittlerer Lieferanten vor 16 unlauteren Handelspraktiken größerer Käufer in der Lebensmittelversorgungskette gewährleistet werden.
  • Zu den unfairen Praktiken, die verboten werden sollen, gehören unter anderem verspätete Zahlungen und kurzfristige Stornierungen von Bestellungen für verderbliche Lebensmittelerzeugnisse.

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