Kultusamt weist Antrag von Atheisten auf Anerkennung ab

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Österreichs organisierte Atheisten werden keine anerkannte Bekenntnisgemeinschaft. Ein entsprechender Antrag ist vom Kultusamt abgewiesen worden, bestätigte man aus dem Büro der zuständigen Ministerin Susanne Raab (ÖVP) der APA. Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) selbst kündigte an, sich gegen den negativen Bescheid mit einer Beschwerde zu wehren.

Die ARG hatte Ende Dezember 2019 beim Kultusamt im Bundeskanzleramt die Eintragung als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft nach dem Bekenntnisgemeinschaftengesetz beantragt. Sie wollte mit der Anerkennung "zu einer weltoffenen und weitblickenden Anwendung des geltenden Religionsrechts beitragen". Bedingungen für eine Anerkennung sind unter anderem eine gewisse Mitgliederzahl sowie eine entsprechende "Religionspraxis".

"Wir werden diesen Bescheid des Kultusamts sehr genau analysieren und dann wohl innerhalb der nächsten vier Wochen das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde ergreifen", hieß es am Mittwoch in einem schriftlichen Statement der ARG. Sie sieht den Bescheid "auf eher schwachen Füßen, speziell vor dem Hintergrund der Religionsfreiheit und der staatlichen Neutralität in religiösen Fragen". Laut eigenen Angaben haben die organisierten Atheisten derzeit rund 350 Mitglieder.

ribbon Zusammenfassung
  • Österreichs organisierte Atheisten werden keine anerkannte Bekenntnisgemeinschaft.
  • Ein entsprechender Antrag ist vom Kultusamt abgewiesen worden, bestätigte man aus dem Büro der zuständigen Ministerin Susanne Raab (ÖVP) der APA.
  • Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) selbst kündigte an, sich gegen den negativen Bescheid mit einer Beschwerde zu wehren.