Kronzeugen gefunden? Spekulationen rund um ÖVP-Ermittlungen

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In der Inseraten-Affäre um die ÖVP und Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz soll ein Kronzeuge gegenüber der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausgepackt haben. 

"Es würde durchaus beim einen oder anderen Sinn machen, sich als Kronzeuge zur Verfügung zu stellen", denn die Delikte seien "Untreue, Bestechlichkeit und Bestechung", erklärt Journalist Erich Vogl im PULS 24 Interview. Er hat als erstes über den möglichen Kronzeugen in der "Kronen Zeitung" berichtet. Bei der vorliegenden Schadenssumme von 1,2 Millionen Euro drohen bis zu zehn Jahre Haft. 

Beschuldigt sind rund zehn Personen. Manche der zuständigen Anwälte sagen laut Vogl nichts. Werner Suppan, der Anwalt von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz und der mitbeschuldigten Brüder Wolfang und Helmuth Fellner (Verlagsgruppe Österreich), weist die Vorwürfe "aufs Schärfste" zurück. "Es halten alle ziemlich dicht", so Vogl, auch von der WKStA sei nichts zu erfahren. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. 

Eine laut Vogl "valide" Quelle gebe jedoch an, dass ein Kronzeuge gefunden sei.

Beinschab "nicht logisch"

Der Journalist schließt Meinungsforscherin Sabine Beinschab zwar nicht aus, hält sie als Kronzeugin jedoch für unwahrscheinlich. Beinschab wurde vergangene Woche für knapp 48 Stunden festgenommen. Die U-Haft wurde danach jedoch nicht verhängt.

Es wäre nicht logisch, so Vogl, wenn die Kronzeugin Beinschab wäre. Die Kronzeugenregelung in Österreich sei nicht mit der in England oder den USA vergleichbar. Einen klassischen Deal gebe es nicht. man müsste zur Staatsanwaltschaft gehen, bevor man beschuldigt wird, habe ihm ein Experte erklärt. Rechtssicherheit habe man trotzdem nicht, denn das hänge von der Entscheidung des Oberstaatsanwalts ab. Da die Meinungsforscherin bereits beschuldigt war, gehe man davon aus, dass sie als Kronzeugin nicht in Frage kommt. 

Eher wahrscheinlich wäre schon Thomas Schmid. Er sei "die zentrale Figur auch aus Sicht der Justiz", nicht nur in der Inseraten-Affäre. Er wird auch im Casinos-Komplex als Beschuldigter geführt. Der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium - auch für ihn gilt die Unschuldsvermutung - ist schon länger im Visier der Ermittler, laut Vogl gelte er als "Mastermind".

Geschönte Umfragen, Inserate und Scheinrechnungen

Zur Erinnerung: Der Verdacht besteht, dass Sebastian Kurz mittels geschönter Umfragen, die mit Scheinrechungen ans Finanzministerium bezahlt und im Gegenzug für Inseratenschaltungen in der Tageszeitung "Österreich" veröffentlicht wurden, zum ÖVP-Chef austieg und und in weiterer Folge Bundeskanzler wurde. Ermittelt wird auch gegen mehrere Personen aus seinem engsten Umfeld.

Beinschab wird Untreue und Bestechung vorgeworfen. Sie dem Finanzministerium in Absprache mit Schmid Scheinrechnungen für Studien ausgestellt haben, um die Umfragen abzurechnen. Hinweise darauf will die WKStA in Chatverläufen aus dem Handy von Thomas Schmid und weiteren Beschuldigten gefunden haben. 

Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

ribbon Zusammenfassung
  • In der Inseraten-Affäre um die ÖVP und Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz soll ein Kronzeuge gegenüber der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausgepackt haben. 
  • "Es würde durchaus beim einen oder anderen Sinn machen, sich als Kronzeuge zur Verfügung zu stellen", denn die Delikte seien "Untreue, Bestechlichkeit und Bestechung", erklärt Journalist Erich Vogl im PULS 24 Interview.
  • Er hat als erstes über den möglichen Kronzeugen in der "Kronen Zeitung" berichtet. Der Journalist schließt Meinungsforscherin Sabine Beinschab zwar nicht aus, hält sie als Kronzeugin jedoch für unwahrscheinlich.
  • Die Kronzeugenregelung in Österreich sei nicht mit der in England oder den USA vergleichbar: Einen Deal gebe es nicht, ein Kronzeuge müsse sich melden, bevor er Beschuldigter ist.
  • Eher wahrscheinlich wäre schon Thomas Schmid. Er sei "die zentrale Figur auch aus Sicht der Justiz", nicht nur in der Inseraten-Affäre. Er wird auch im Casinos-Komplex als Beschuldigter geführt.
  • Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.