Kritik von Lehrervertretern an geplantem Kopftuchverbot
"Die Qualität des allgemeinen Kindeswohls an unseren Schulen von einer Minderheit kopftuchtragender Mädchen abhängig zu sehen, ist für uns eine krasse Themenverfehlung", so die Sozialdemokratischen LehrerInnen (SLÖ) in einer Stellungnahme im laufenden Begutachtungsverfahren. Als "existenzielle Fragen für das Kindeswohl", die ebenfalls ins Zentrum der Bildungs- und Jugendpolitik gerückt werden sollten, werden die digitale "Verdummung" im Kleinkindalter, zuckerhaltige Lebensmittel, die schulische Trennung bereits mit dem 10. Lebensjahr sowie die Befreiung von (zumeist muslimischen) Mädchen vom Schwimm- oder Sportunterricht und die Abmeldung von Schulveranstaltungen genannt. Kritisch sehen die SPÖ-Lehrervertreter auch die zusätzlichen Aufgaben für die Schulen, die sich aus dem Gesetzesvorhaben ergeben. Diese würden dem seit zwei Jahren laufenden Prozess, Schulen zu entlasten, widersprechen.
Konkrete Änderungen an dem geplanten vierstufigen Prozess im Fall von Verstößen gegen das Verbot fordert indes der Zentralausschuss der AHS-Lehrerinnen und -Lehrer. Die Personalvertretung spricht sich in ihrer Stellungnahme dafür aus, dass die erste Stufe - also das erste Gespräch der Schulleitung mit der betroffenen Schülerin allein - entfällt. Stattdessen solle die Schulleitung sofort auch die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch laden. Begründet wird das damit, dass junge Mädchen in der überwiegenden Mehrheit der Fälle nicht aus eigenem Antrieb ein Kopftuch tragen würden und das Gespräch mit ihnen allein daher nicht zielführend sei.
Zusammenfassung
- Das geplante Kopftuchverbot bis zur achten Schulstufe stößt bei sozialdemokratischen Lehrervertretern auf Kritik, die die Begründung mit dem Kindeswohl als "krasse Themenverfehlung" bezeichnen.
- Die SPÖ-Lehrer fordern, dass existenzielle Fragen wie digitale "Verdummung" im Kleinkindalter, zuckerhaltige Lebensmittel und die frühe schulische Trennung stärker berücksichtigt werden.
- Der Zentralausschuss der AHS-Lehrer verlangt Änderungen am vierstufigen Sanktionsprozess und schlägt vor, die Erziehungsberechtigten von Beginn an in Gespräche einzubinden.