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Kritik an Vorstoß für höheren Beitrag von Pflegebedürftigen

11. Mai 2025 · Lesedauer 3 min

Ein Vorstoß der Landessozialreferentinnen und -referenten zur Ausweitung der Pflegefinanzierung stößt auf Kritik bei Seniorenvertretern. Konkret fordern die Länder die Prüfung einer möglichen Einbeziehung des 13. und 14. Pensionsbezugs der Pflegebedürftigen. Dieser Vorschlag sei "einfach entwürdigend" für pflegebedürftige Menschen, kritisierte der SPÖ-nahe Pensionistenverband am Sonntag in einer Aussendung. Eine Absage kam auch vom ÖVP-Seniorenbund.

"Anstatt den pflegebedürftigen Menschen noch mehr Geld und Würde zu nehmen, sollte lieber eine umfassende Pflegereform in Angriff genommen werden", erklärte der Interimspräsident des Pensionistenverbands, Helmut Bieler. Derzeit müssten Menschen, die in Pflegeheimen wohnen, 80 Prozent ihrer Pension für die Unterbringung hergeben, die restlichen 20 Prozent sowie den 13. und 14. Pensionsbezug dürften sie als "Taschengeld" behalten. "Wenn man den pflegebedürftigen Menschen nun auch noch den 13. und 14. Pensionsbezug wegnimmt, verlieren sie ihren gesamten finanziellen Spielraum", kritisierte Bieler. "Dieser Vorschlag ist für uns nicht vorstellbar. Auch Menschen in Pflegeheimen haben persönliche Wünsche, ihnen ihre finanzielle Freiheit wegzunehmen, ist würdelos", meinte auch Seniorenbund-Chefin Ingrid Korosec in der "Krone" (Sonntag).

Die Landessozialreferenten hatten am vergangenen Freitag bei einer Konferenz im niederösterreichischen Langenlois in einem einstimmigen Beschluss die Bundesregierung ersucht, die langfristige Absicherung und Aufstockung des Pflegefonds über 2028 hinaus sicherzustellen und "eine wertneutrale Diskussion" über ergänzende Finanzierungsinstrumente anzustoßen. "Im Rahmen dieser Diskussion ist auch die Einbeziehung des 13. und 14. Pensionsbezugs als möglicher Beitrag zur Finanzierung der Langzeitpflege zu prüfen", heißt es in dem Antrag.

Es handle sich nur um eine "Anregung zur Diskussion" über zusätzliche Fragen des Kostenbeitrags in der Langzeitpflege und definitiv keinen Beschluss, betonte der Wiener Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) am Sonntag in einer Stellungnahme. "Ich finde, einer Diskussion soll man sich nie im Vorhinein verschließen, das gebietet für mich der Respekt vor demokratischen Prozessen", begründete er seine Zustimmung zu dem aus Oberösterreich kommenden Antrag. Dieser sei einstimmig und ohne vertiefende Diskussion erfolgt, weil es darin in erster Linie um die langfristige Absicherung des Pflegefonds ging. In der Sache selbst könne er sich eine Einbeziehung des 13. und 14. Pensionsbezugs zur Finanzierung der Langzeitpflege jedenfalls "nicht vorstellen", meinte Hacker.

Unterstützung für den Vorstoß kam dagegen vom Gemeindebund. Das Thema sei "zu ernst, um es an Partikularinteressen zerschellen zu lassen", appellierte Gemeindebund-Chef Johannes Pressl (ÖVP), Vorschläge wie jene der Sozialreferenten "nicht einfach abzuschmettern". Heime würden eine gute Basisausstattung an Pflege- und Hygienemitteln bereitstellen, privat müsse daher nicht mehr viel dazu geleistet werden, so Pressl. 80 Prozent des 13. und 14. Pensionsbezugs heranzuziehen, sei daher eine Möglichkeit, über die eine Diskussion möglich sein müsse, nachdem zu Recht der Pflegeregress abgeschafft worden sei, um Angehörige zu entlasten.

Zusammenfassung
  • Die Landessozialreferenten fordern die Prüfung, ob der 13. und 14. Pensionsbezug von Pflegebedürftigen als zusätzlicher Beitrag zur Finanzierung der Langzeitpflege herangezogen werden kann.
  • Derzeit müssen Pflegebedürftige in Heimen 80 Prozent ihrer Pension für die Unterbringung abgeben, während sie die restlichen 20 Prozent sowie den 13. und 14. Pensionsbezug als "Taschengeld" behalten dürfen.
  • Seniorenvertreter kritisieren den Vorstoß scharf als entwürdigend und fordern stattdessen eine umfassende Pflegereform, während Gemeindebund-Chef Pressl eine offene Diskussion über diese Möglichkeit verlangt.