Kritik an kurzfristigen Änderungen bei den Pensionen
Ab 1. Jänner 2026 werden das frühestmögliche Antrittsalter für die Korridorpension schrittweise von 62 auf 63 Jahre und die notwendigen Versicherungsjahre von 40 auf 42 angehoben. In Quartalsschritten sollen die Werte so lange um zwei Monate steigen, bis das Ziel erreicht ist. Ab 2029 sollen die Einsparungen dadurch eine Milliarde Euro im Jahr betragen. Eine Änderung gibt es auch bei der ersten Pensionsanpassung: Sie soll ab 2026 unabhängig vom Antrittsmonat 50 Prozent betragen.
Allgemein herrscht Verständnis, was die Notwendigkeit der Maßnahmen anbelangt: So weist etwa die Arbeiterkammer (AK) in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass "alle Bevölkerungsgruppen einen Beitrag zum notwendigen Einsparungspotenzial leisten müssen." Sie vermisst allerdings beschäftigungspolitische Begleitmaßnahmen, ohne die die Änderungen bei der Korridorpension in vielen Fällen zu Arbeitslosigkeit führen würden.
Auch sonst wird nicht mit Kritik gespart: Bei der Korridorpension sieht der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt einen Eingriff in den Vertrauensschutz. Er empfiehlt, die Erfordernis der Einsparungen zu dokumentieren und die Novelle schnell zu beschließen. Dadurch soll der Eingriff "nicht unverhältnismäßig plötzlich" eintreten und davon ausgegangen werden können, "dass Betroffene noch keine - insbesondere finanziellen - Dispositionen getroffen haben, die ihnen durch das Wirksamwerden der Normen unverhältnismäßig zum Nachteil gereichen würden."
Ähnliche Bedenken haben etwa die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), die AK und das Land Burgenland. Viele hätten ihre Lebensplanung im Vertrauen auf die derzeitigen Regeln abgestimmt - "im Besonderen auf die Möglichkeit, mit Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Erfüllung der erforderlichen Versicherungszeiten in die Korridorpension einzutreten", heißt es in der Stellungnahme der GÖD. Betroffene könnten dann gezwungen sein, sich für einige Monate beim AMS zu melden und dort eine Geldleistung - "zulasten des Budgets" - in Anspruch zu nehmen, gibt die AK zu bedenken.
Konsolidierung "nicht auf Kosten besonders von Frauen"
"Dass das Budget konsolidiert werden muss, ist uns klar, aber wenn möglich nicht auf Kosten besonders von Frauen, die meist in ihrem Leben mit Doppel- und Dreifachbelastung konfrontiert sind", bemängelt der Frauenring. Mit der schrittweisen Anhebung ihres Pensionsantrittsalters auf 65 Jahre würden sie ohnehin schon einen "großen Beitrag zum Pensionssystem" leisten. Frauen würden es aufgrund von Lücken im Versicherungsverlauf möglicherweise nicht schaffen, auf die notwendigen Versicherungsjahre für die Korridorpension zu kommen, argumentieren neben dem Frauenring auch die Arbeiterkammer und der Gewerkschaftsbund (ÖGB).
Für jene Altersteilzeitvereinbarungen, die vor dem 1. April wirksam wurden, soll es zu keiner Erhöhung des Antrittsalters für die Korridorpension kommen. Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen befürchtet Probleme bei Fällen, in denen Vereinbarungen mit Wirksamkeit nach dem 1. April im März oder April im Vertrauen auf die Gültigkeit der aktuellen Rechtslage geschlossen wurden. Der ÖGB kritisiert, dass die Ausnahme bei Modellen einer betrieblichen Altersteilzeit nicht gelten soll. Warum der 1. April 2025 als Stichtag gewählt wurde, können sowohl der Verfassungsdienst als auch der ÖGB nicht nachvollziehen.
Seniorenrat: 50-prozentige Anpassung "unverständlich"
Die 50-prozentige Pensionsanpassung im ersten Jahr findet der Seniorenrat unverständlich: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Dienstverhältnis aufnehmen, können "im darauffolgenden Jahr natürlich damit rechnen, die volle Kollektivvertragserhöhung zu bekommen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum dies bei den Pensionsanpassungen anders sein soll." Für Unverständnis bei ÖGB, GÖD, Seniorenrat und Arbeiterkammer sorgt zudem, dass die Aussetzung der Aliquotierung im Jahr 2025 nun zurückgenommen werde - 2026 hätte eigentlich die volle Anpassung gelten sollen. Die GÖD fordert etwa, dass die 50-prozentige Anpassung erst für das Jahr 2027 wirksam werden soll.
Nicht weit genug gehen die Neuerungen der Industriellenvereinigung (IV). Sie begrüßt die Reform der Korridorpension, weitere Schritte zur Reform des Pensionssystems seien allerdings "dringend geboten" und würden im Gesetzesentwurf fehlen. Die Regierung hat allerdings vor kurzem weitere Änderungen angekündigt: Noch heuer will man eine Teilpension und einen Nachhaltigkeitsmechanismus beschließen. Letzterer soll eine künftige Regierung dazu zwingen, weitere Maßnahmen im Pensionsbereich zu setzen, wenn die jetzigen nicht ausreichen.
Zusammenfassung
- Die Begutachtungsfrist für die Änderungen im Pensionsbereich betrug nur eine Woche, was Kritik hervorrief.
- Das Antrittsalter für die Korridorpension wird schrittweise von 62 auf 63 Jahre angehoben, und die notwendigen Versicherungsjahre steigen von 40 auf 42.
- Ab 2029 sollen die Einsparungen eine Milliarde Euro jährlich betragen.
- Der Frauenring kritisiert, dass die Änderungen besonders Frauen benachteiligen könnten, da sie oft nicht die nötigen Versicherungsjahre erreichen.
- Die 50-prozentige Pensionsanpassung im ersten Jahr wird vom Seniorenrat als unverständlich angesehen.