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Kritik an EU-Urteil - Aufruf zu Protesten in Polen

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Die EU-Kommission pocht nach dem umstrittenen Urteil des Verfassungsgerichts in Polen auf die Priorität des EU-Rechts und will dies mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchsetzen. "EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich der Verfassungsbestimmungen", erklärte Kommissionschefin Ursula von der Leyen am Freitag in Brüssel. Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) bezeichnete das Urteil als "dramatisch". Für Sonntag sind in Warschau Proteste geplant.

Von der Leyen erklärte, auch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seien für alle EU-Länder verbindlich. "Dazu haben sich alle EU-Mitgliedstaaten als Mitglieder der Europäischen Union verpflichtet. Wir werden alle Befugnisse nutzen, die uns nach den Verträgen zustehen, um dies zu gewährleisten." EU-Bürger und Unternehmen in Polen benötigten Rechtssicherheit, dass die EU-Regeln gelten. Nach einer Analyse des Urteils werde über die nächsten Schritte entschieden.

"Ich verhehle nicht, dass ich es als durchaus dramatisch empfinde, dass das polnische Verfassungsgericht tatsächlich urteilt, dass die polnischen Rechte über den europäischen stehen würden", betonte Edtstadler. "Ich würde aber nicht so weit gehen, dass ich damit schon das Einleiten eines Austritts Polens aus der Europäischen Union herbeirede", sagte Edtstadler am Rande ihres Arbeitsbesuchs in Athen. Damit gehe das Gericht klar gegen den Stufenbau der Rechtsordnung innerhalb der Europäischen Union vor. Es gebe aber eine ganz klar pro-europäische polnische Bevölkerung, sagte die Europaministerin. Polen versuche auch, dass bisher von Brüssel zurückgehaltene Gelder noch ausbezahlt würden. "Scheinbar hat man sich ein bisschen verrechnet", sagte Edtstadler. "Der Weg, den Polen eingeschlagen hat, ist aus meiner Sicht der gänzlich falsche."

Kritik kam auch aus anderen EU-Ländern. Die französische Regierung etwa kritisierte das polnische Urteil scharf und wertete es als Angriff auf die EU. "Es besteht de facto die Gefahr eines Austritts aus der Europäischen Union", sagte Europaminister Clement Beaune am Freitag dem Sender BFM TV. Auch wenn er sich nicht wünsche, dass Polen die EU verlasse, fügte er hinzu. Die Gerichtsentscheidung sei "Teil einer langen Liste von Provokationen". Wirtschaftssanktionen seien allerdings eine Option, um zu reagieren.

Der deutsche Außenminister Heiko Maas forderte Polen zur Einhaltung von EU-Recht auf. "Wenn ein Land sich politisch dafür entscheidet, Teil der EU zu sein, muss es auch dafür Sorge tragen, die vereinbarten Regeln voll und ganz umzusetzen", sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Freitag. "Mitglied in der Europäischen Union zu sein, bedeutet, dass wir gemeinsame Werte verfolgen, von einem starken gemeinsamen Binnenmarkt profitieren und mit einer Stimme sprechen."

Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn bezeichnete das Urteil als sehr besorgniserregend und warnte vor einem "Bruch" der Europäischen Union. Die polnische Regierung spiele mit dem Feuer. "Der Vorrang des europäischen Rechts ist wesentlich für die Integration Europas und das Zusammenleben in Europa. Wenn dieses Prinzip gebrochen wird, wird das Europa, wie wir es kennen und wie es mit den Römischen Verträgen aufgebaut wurde, aufhören zu existieren", warnte Asselborn in Luxemburg.

Der ehemalige EU-Ratspräsident und polnische Oppositionsführer Donald Tusk rief unterdessen zu Protesten gegen das umstrittene Urteil auf. "Ich rufe alle, die ein europäisches Polen verteidigen wollen, dazu auf, am Sonntag um 18 Uhr auf den Schlossplatz in Warschau zu kommen", schrieb er am Donnerstagabend auf Twitter. "Nur gemeinsam können wir sie stoppen." Tusk ist kommissarischer Vorsitzender von Polens größter Oppositionspartei, der liberal-konservativen Bürgerplattform.

Polen soll nach Auffassung von Regierungschef Mateusz Morawiecki auch weiterhin Teil der Gemeinschaft bleiben. "Polens Platz ist in der europäischen Familie der Nationen und wird es auch bleiben", erklärte Morawiecki am Freitag auf Facebook. Morawiecki verwies auf Entscheidungen der Gerichte anderer Länder, die ebenfalls den Grundsatz des Vorrangs von EU-Recht infrage gestellt hätten. "Wir haben die gleichen Rechte wie andere Länder", fügte er hinzu. "Deshalb sind wir auch nicht damit einverstanden, als Land zweiter Klasse behandelt zu werden."

Das polnische Verfassungsgericht hatte am Donnerstag geurteilt, dass der EU-Vertrag im polnischen Rechtssystem der Verfassung untergeordnet sei. Es unterstrich zudem, dass es nicht nur das Recht habe, die Verfassungsmäßigkeit des EU-Rechts zu überprüfen, sondern auch die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH). Die national-konservative Regierungspartei PiS sah sich dadurch in ihrem Streit mit der EU-Kommission bestätigt, dass EU-Recht nicht über dem Recht der einzelnen Mitgliedstaaten stehe. Die EU-Kommission entgegnete, EU-Recht sei vorrangig und ebenso seien alle Urteile des EuGH bindend. Das polnische Urteil sei besorgniserregend.

Diese Entscheidung heizt den Konflikt zwischen der EU-Kommission und Warschau um die Reform des polnischen Justizsystems weiter an. Polens nationalkonservative PiS-Regierung baut das Justizwesen seit Jahren um. Kritiker werfen ihr vor, Richter unter Druck zu setzen. Die EU-Kommission hat wegen der Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau eröffnet und Klagen beim EuGH eingereicht.

ribbon Zusammenfassung
  • Die EU-Kommission pocht nach dem umstrittenen Urteil des Verfassungsgerichts in Polen auf die Priorität des EU-Rechts und will dies mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchsetzen.
  • "EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich der Verfassungsbestimmungen", erklärte Kommissionschefin Ursula von der Leyen am Freitag in Brüssel.
  • Der deutsche Außenminister Heiko Maas forderte Polen zur Einhaltung von EU-Recht auf.

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