"Zweifelhaft"
Kommission: Peršmanhof-Einsatz war rechtswidrig
Zu diesem Schluss kommt die vom Innenministerium eingesetzte Analysekommission in ihrem am Donnerstag präsentierten Abschlussbericht.
Kritisiert wird vor allem das Verhalten des stellvertretenden Leiters des Landesamts Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE), der den Großeinsatz bei einem antifaschistischen Camp angeordnet und geleitet hat.
Einsatz "ohne Abstimmung mit Vorgesetzten"
Der mittlerweile einer anderen Dienststelle zugewiesene Beamte habe den Einsatz ohne Abstimmung mit Vorgesetzten initiiert und polizeilich geleitet, "obwohl er dafür weitgehend nicht zuständig war", heißt es in dem Bericht. Fehlverhalten wird aber auch dem Bezirkshauptmann und dem Leiter der Außenstelle Kärnten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) attestiert.
Der vierstündige Großeinsatz an einer wichtigen Gedenkstätte für den Widerstand slowenischer Partisanen gegen das NS-Regime hatte für massive Kritik - auch aus dem slowenischen Nachbarland - gesorgt.
Grundlage für den Einsatz, an dem Beamte von Polizei, LSE und BFA, Mitglieder der Schnellen Interventionsgruppe (SIG), eine Diensthundeführerin sowie ein Polizeihubschrauber beteiligt waren, war der Verdacht von Verwaltungsübertretungen durch falsch aufgestellte Zelte.
Zusammenfassung
- Der Polizeieinsatz am Peršmanhof in Kärnten am 27. Juli wurde von einer Analysekommission des Innenministeriums als rechtswidrig, unverhältnismäßig und zweifelhaft bewertet.
- Der vierstündige Großeinsatz, an dem Polizei, LSE, BFA, SIG, eine Diensthundeführerin und ein Polizeihubschrauber beteiligt waren, wurde ohne Abstimmung mit Vorgesetzten vom stellvertretenden Leiter des LSE angeordnet.
- Der Vorfall an der Gedenkstätte für den slowenischen Widerstand gegen das NS-Regime sorgte für massive Kritik, auch aus Slowenien, und führte zu dienstlichen Konsequenzen für den verantwortlichen Beamten.