Kommentar: Die österreichische Lösung

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Mit dem neuen Impfpflichtgesetz wird die Durchimpfungsrate so schnell wohl nicht erhöht. Dafür wahrt die Regierung ihr Gesicht.

Eigentlich müsste auch der radikalisierte Impfgegner Herbert Kickl mit dem heute, Sonntag, vorgestellten Impfpflichtgesetz durchaus zufrieden sein. Die kommenden Samstage könnte er also wieder daheim anstatt brüllend am Heldenplatz verbringen. Die Impfpflicht wird zwar mit Anfang Februar eingeführt, aber auf eine sehr österreichische Art. Sprich: mit einer Reihe von Schlupflöchern und Hintertürchen.

So werden Jugendliche bis 18 Jahren komplett ausgenommen, bis Mitte März gilt eine Art Übergangsfrist, und auch die Strafen bewegen sich danach in einem überschaubaren Rahmen. Bestraft wird vorerst auch nur, wer zufällig in eine Polizeikontrolle gerät. In der Regel ist das dann doch eher selten.

Erst später sollen automatisch Melderegister und Impfregister abgeglichen und Strafbescheide verschickt werden können. Wann das kommen soll, wurde freilich nicht verraten. Kanzler und Gesundheitsminister verwiesen in ihrer heutigen Pressekonferenz darauf, dass Experten hier einem ständigen Evaluierungsprozess unterliegen. Was das genau heißt, blieb offen. Das alles könnte im Umkehrschluss bedeuten, dass die Regierung mit ihrer großspurigen Ankündigung einer allgemeinen Impfpflicht auf den letzten Metern ihr Mut verlassen hat und nur darauf bedacht war, eine gesichtswahrende Lösung zu finden. Kritiker meinen, dann hätten sie es gleich blieben lassen können.

Der Einwand mag durchaus berechtigt sein. Andererseits gewinnt die Koalition mit einer sehr breiten Auslegung des Gesetzes und großzügigen Übergangsfristen auch Zeit, um besser auf etwaige neue Virusvarianten und vielleicht auch auf bald angepasste Impfstoffe, Stichwort Omikron, reagieren zu können. Auch viele offene Fragen, wie etwa, ob man mit Auslaufen des Grünen Passes nach der Boosterimpfung zu einer vierten Impfung verpflichtet sein wird, können so erst später beantwortet werden.

Nicht ganz unwesentlich: Auch das vorprogrammierte Verwaltungschaos, das Bezirksbehörden und Verwaltungsgerichte mit Strafbescheiden und Einsprüchen über Monate weitgehend lahmgelegt hätte, konnte so abgewendet werden.

Was also übrig bleibt, ist ein zahnloses Gesetz, mit dem von der Koalition über die Opposition bis hin zu den Sozialpartnern alle irgendwie leben und zufrieden sein können. Immerhin, könnte man meinen. Wenn auch das erklärte Ziel, mit einer gesetzlichen Pflicht die Durchimpfungsrate signifikant zu erhöhen, wohl nicht erreicht werden wird können. Zumindest vorerst nicht. Dazu braucht es wohl andere Maßnahmen oder ein wirklich klug durchdachtes Gesetz.

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  • Mit dem neuen Impfpflichtgesetz wird die Durchimpfungsrate so schnell wohl nicht erhöht. Dafür wahrt die Regierung ihr Gesicht.

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