APA/GEORG HOCHMUTH

Kogler schafft 3-Tage-Berichtspflicht an Oberstaatsanwaltschaft ab

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Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), der derzeit auch für Justiz zuständig ist, hat die umstrittene Drei-Tages-Berichtspflicht an die staatsanwaltschaftlichen Oberbehörden zurückgenommen.

Eine entsprechende Weisung erging am Donnerstag an die OStA Wien, hieß es aus dem Justizressort gegenüber der APA. Es muss zwar weiterhin etwa im Fall einer Hausdurchsuchung berichtet werden, künftig aber nicht mehr drei Tage vorher, sondern spätestens mit Beginn der Durchführung der Maßnahme.

Damit kehrt man zur früheren Praxis zurück. Konkret nahm Kogler den so genannten Drei-Tages-Berichtspflichten-Erlass, der Ende 2018 unter Justizminister Josef Moser (ÖVP) ergangen war, zurück. Dies sei ein erster Schritt, um die Effizienz der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsarbeit zu stärken, hieß es aus Koglers Büro.

Justizministerin Alma Zadic, die während ihrer Babypause von Kogler vertreten wird, hat eine umfassende Reform der Berichtspflichten in Auftrag gegeben. In den nächsten Wochen soll ein Gesetzesvorschlag zur Änderung der Berichtspflichten an den Koalitionspartner ÖVP übermittelt werden. Mit der Gesetzesänderung soll die Pflicht der Staatsanwaltschaften entfallen, über bedeutende Verfahrensschritte zu berichten. Diese Änderung soll zu einer großen Entlastung der Staatsanwaltschaften führen und so "einen Beitrag zur Sicherstellung einer noch effizienteren Ermittlungsarbeit" leisten.

Diskutiert wurden die Berichtspflichten etwa im Zusammenhang mit dem Ibiza-Verfahren, bei dem es bisher immerhin 181 Berichte der Staatsanwälte gab.

ribbon Zusammenfassung
  • Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), der derzeit auch für Justiz zuständig ist, hat die umstrittene Drei-Tages-Berichtspflicht an die staatsanwaltschaftlichen Oberbehörden zurückgenommen.
  • Dies sei ein erster Schritt, um die Effizienz der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsarbeit zu stärken, hieß es aus Koglers Büro.
  • In den nächsten Wochen soll ein Gesetzesvorschlag zur Änderung der Berichtspflichten an den Koalitionspartner ÖVP übermittelt werden.
  • Diskutiert wurden die Berichtspflichten etwa im Zusammenhang mit dem Ibiza-Verfahren, bei dem es bisher immerhin 181 Berichte der Staatsanwälte gab.

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