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Klinisch-psychologische Therapie wird ab 2026 Kassenleistung

Heute, 11:36 · Lesedauer 5 min

Die klinisch-psychologische Krankenbehandlung wird ab dem Frühjahr 2026 als vollfinanzierte Kassenleistung erhältlich sein. Die Gesundheitskasse (ÖGK) hat - gemeinsam mit SVS und BVAEB - einen Gesamtvertrag mit dem Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) abgeschlossen, gaben die Beteiligten am Mittwoch bekannt. Pro Jahr werden 120.700 Behandlungseinheiten zur Verfügung stehen. Gesichert ist die Finanzierung laut ÖGK vorerst bis ins Jahr 2028.

Bisher gab es für klinisch-psychologische Behandlungen nur Kostenzuschüsse. Die neue Maßnahme soll zu einer Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen führen, so die ÖGK in einer Presseaussendung.

Mit den ab dem kommenden Jahr bereitgestellten Behandlungseinheiten entfällt die Vorfinanzierung durch die Versicherten. Auch die Wartezeiten sollen sinken. Der Zugang wird ab Frühjahr 2026 über eine zentrale Servicestelle des Berufsverbandes BÖP erfolgen. Dort können sich Versicherte künftig anmelden, im Anschluss werden sie an Klinische Psychologinnen und Psychologen in Wohnortnähe vermittelt. Die Leistungen wollen "entsprechend der Bevölkerungsverteilung" österreichweit bereitgestellt werden.

Erfreut zeigte sich ÖGK-Obmann Andreas Huss, der von einem "besonders wichtigen Beschluss" für die einheitliche Weiterentwicklung der psychosozialen Versorgung sprach. "Wir investieren gezielt in die psychische Gesundheit und stärken die Versorgung dort, wo der Bedarf seit Jahren steigt", sagte er in einer Aussendung.

Leider sei die Finanzierung durch den Bund nur bis 2028 gesichert. "Wir werden alles daransetzen, um mit dem Bund eine dauerhafte Finanzierung sicherzustellen", so der Obmann.

Berufsverband: "Wegweisender Schritt"

Der Berufsverband der Psychologinnen und Psychologen (BÖP) sprach in einer Aussendung von einem "wegweisenden Schritt", mit dem es ab Frühjahr 2026 (das genaue Startdatum ist noch nicht ganz fix, Anm.) "erstmals in der Geschichte" vollfinanzierte Kassenplätze für klinisch-psychologische Therapie geben wird. "Ein Meilenstein für die Psychologie in Österreich und ein wichtiger, längst überfälliger Schritt für eine bessere psychosoziale Versorgung der Menschen in Österreich", so der BÖP.

"Nach der Aufnahme klinisch-psychologischer Behandlung bzw. Psychologischer Therapie als Kassenleistung im Vorjahr sehen wir diesen neuen Schritt als einen monumentalen für alle Menschen in Österreich", erklärte BÖP-Präsidentin Beate Wimmer-Puchinger. Kostenfreie Kassenplätze würden eine niederschwellige und qualitätsgesicherte psychosoziale Versorgung für ganz Österreich ermöglichen. Auch der Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung / Psychologische Therapie wird neben den kostenfreien Kassenplätzen weiterhin bestehen - etwa für Plätze bei Wahltherapeutinnen und -therapeuten ohne Kassenvertrag.

Ministerin Schumann: "Besonderes Anliegen"

Sozial- und Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) erklärte in einem Statement gegenüber der APA, die Ausweitung des Angebots von Leistungen zur Behandlung von psychischen Erkrankungen sei ihr ein "besonders großes Anliegen". "Jede und jeder Betroffene soll spüren können, dass die eigene seelische Gesundheit ernst genommen wird und Unterstützung nicht nur versprochen, sondern tatsächlich verfügbar ist."

Die Ressortchefin verwies auf die "vielen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit", diese hätten in den letzten Jahren "zu einer vermehrten Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen geführt". "Immer mehr Menschen haben den Mut, sich Unterstützung zu holen - und es ist unsere Aufgabe, ihnen diese Hilfe verlässlich und ohne Hürden zugänglich zu machen." Auch Schumann erinnerte daran, dass "in diesem Sinne" seit 1. Jänner 2024 die Leistungen der klinischen Psychologinnen und Psychologen der ärztlichen Hilfe gleichgestellt wurden.

Ebenso verwies die Ministerin darauf, dass bisher innerhalb der Sozialversicherung lediglich für den Bereich Psychotherapie und die klinisch-psychologische Diagnostik bundesweite Verträge bestanden. Dass es für die klinisch-psychologische Krankenbehandlung lediglich den erwähnten Kostenzuschuss gab, habe viele Menschen vor zusätzliche Belastungen gestellt - "genau dort, wo eigentlich Entlastung nötig wäre". Mit dem nun beschlossenen Gesamtvertrag werde ein "lang erwarteter Schritt" umgesetzt, "der Patientinnen und Patienten unmittelbar zugutekommt".

Unterschied klinisch-psychologische Therapie - Psychotherapie

Die Berufsbezeichnung "Psychologin" bzw. "Psychologe" ist in Österreich gesetzlich geschützt. Voraussetzung ist ein Studium der Psychologie im Ausmaß von mindestens 300 ECTS Punkten (Master- oder Diplomstudium), wird auf der Webseite des Berufsverbandes erörtert. Darüber hinaus ist für jene Arbeitsbereiche der Psychologie, welche die Gesundheit betreffen, neben dem Psychologiestudium eine Ausbildung in Klinischer Psychologie und/oder Gesundheitspsychologie erforderlich. Die Ausbildung in Klinischer Psychologie (für die die neue "Sachleistungsvereinbarung" gilt) umfasst mindestens 2.500 Stunden, jene der Gesundheitspsychologie mindestens 2.000 Stunden.

Klinische Psychologen und Psychologinnen behandeln, therapieren und beraten Menschen mit psychischen Erkrankungen. Sie setzen laut BÖP ihre Behandlung maßgeschneidert an der jeweiligen Störung bzw. den damit verbundenen Beschwerden und dem vereinbarten Behandlungsziel an, arbeiten methoden- und schulenübergreifend, evidenzbasiert nach wissenschaftlichen Standards und stützen ihr Vorgehen auf sorgfältige diagnostische Untersuchungen und wissenschaftlich evaluierte Methoden. Klinische Psychologen und Psychologinnen messen und bewerten beispielsweise Funktionen, etwa betreffend Aufmerksamkeit, Gedächtnis oder Impulskontrolle mit standardisierten Testverfahren. Therapiert wird etwa mit gezielten Trainings (beispielsweise zur Aufmerksamkeitssteigerung).

Psychotherapeuten und -therapeutinnen können, wie auch Klinische Psychologinnen und Psychologen, psychische Erkrankungen diagnostizieren und behandeln - sie spezialisieren sich auf eine bestimmte psychotherapeutische Methode (z. B. die Verhaltenstherapie). Arbeitsgebiete sind psychotherapeutische Begutachtung, Hilfestellung in Lebenskrisen, Änderung gestörter Verhaltensweisen und Einstellungen oder etwa die Förderung der Reifung, heißt es auf der BÖP-Seite. Ein Psychologiestudium ist hierbei keine Voraussetzung, sondern die Absolvierung des sogenannten Propädeutikums (mit vorangegangener Matura und bestimmten Berufen als Voraussetzung) sowie ein Fachspezifikum zu einem oder mehreren Psychotherapieverfahren.

Zusammenfassung
  • Ab Frühjahr 2026 wird die klinisch-psychologische Krankenbehandlung in Österreich als vollfinanzierte Kassenleistung eingeführt.
  • Pro Jahr stehen 120.700 Behandlungseinheiten zur Verfügung, die Finanzierung ist laut ÖGK bis 2028 gesichert.
  • Versicherte müssen künftig keine Vorfinanzierung mehr leisten und erhalten Zugang über eine zentrale Servicestelle des BÖP.
  • Die Maßnahme wird von ÖGK und BÖP als „wegweisender Schritt“ und „Meilenstein“ für die psychosoziale Versorgung bezeichnet.
  • Der Kostenzuschuss für Behandlungen bei Wahltherapeut:innen ohne Kassenvertrag bleibt zusätzlich bestehen.