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Klagen über Hürden bei Kinderbetreuungsgeld

Heute, 07:44 · Lesedauer 3 min

Arbeiterkammer und Volksanwaltschaft beklagen Hürden beim Kinderbetreuungsgeld. Zumeist geht es um grenzüberschreitende Fälle, in denen die Behörden oft zögerlich bis gar nicht die Sozialleistung genehmigen. AK-Direktorin Silvia Hruska-Frank und Volksanwalt Bernhard Achitz forderten Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) daher auf, die Gesetzeslage zu ändern, damit diese dem EU-Recht entspricht. Es gelte, Missbrauch zu vermeiden, rechtfertigte das Ressort das Prozedere.

Arbeitet oder lebt ein Elternteil im Ausland, gibt es oft große Probleme bei den Familienleistungen: Familien müssten zum Teil monate- bis jahrelang warten, bis sie die ihnen zustehenden Leistungen erhalten, berichteten AK und Volksanwaltschaft aus ihrer Praxis. "Es ist ein irres System", so Hruska-Frank. Das Gesetz sei ohnehin kompliziert, der Vollzug oft "schikanös". Die AK fordert von Familienministerin Plakolm nun ein Bekenntnis, wie man es mit der Familienpolitik wirklich halte.

Auch Achitz berichtete von etlichen Fällen, mit denen die Volksanwaltschaft konfrontiert sei. Allerdings könne man lediglich die Verwaltung auf die Missstände aufmerksam machen. Familien bei der Durchsetzung des Anspruchs zu unterstützen, stehe der Volksanwaltschaft aber nicht zu, stattdessen verweise man dann auf die AK. Achitz berichtete von Fällen, in denen die heimischen Behörden die Familien anwiesen, einen zusätzlichen Antrag im Ausland zu stellen, damit die Differenz in Österreich ausbezahlt werden könne. Dies scheitere aber oft.

Auch Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales der AK Wien, sprach von einer "an sich schon hochkomplexen Rechtsmaterie", weswegen grenzüberschreitende Fälle nur noch komplizierter seien. Mitteilungen der Behörden an die Familien ergingen zudem nicht per Bescheid, sondern nur mit einem formlosen Schreiben, dass man die Voraussetzungen nicht erfüllt. "Hier gilt es massiv nachzubessern", so Stilling.

Ministerium will "Missbrauch vermeiden"

"Das EU-Recht verpflichtet Österreich zu prüfen, ob wir für die Auszahlung zuständig sind oder ob das andere Land zuständig ist", rechtfertigte das Familienministerium das Prozedere. Selbstverständlich prüften die Behörden dabei sehr genau, ob österreichisches Steuergeld ins Ausland überwiesen werden muss. "Das Ziel ist es, Missbrauch zu vermeiden. Es geht hier um die Einhaltung von EU-Recht, nicht um den Missbrauch von EU-Recht."

Konkret fordern AK und Volksanwaltschaft nicht nur familienfreundlichere Behörden und bessere Gesetze, die auch den EU-rechtlichen Vorgaben entsprechen. Auch die Frist von zwei Wochen für eine Änderung der Variante beim Kinderbetreuungsgeld müsse verlängert werden. Diese gilt derzeit ab Antragstellung, besser wäre es, wenn diese Frist erst ab der Mitteilung durch die ÖGK erfolgt. Auch die Hauptwohnsitzmeldung als Anspruchsvoraussetzung gehöre beseitigt.

Zusammenfassung
  • Die Arbeiterkammer und Volksanwaltschaft kritisieren die langen Wartezeiten von Monaten bis Jahren bei grenzüberschreitenden Anträgen auf Kinderbetreuungsgeld und fordern eine Anpassung der österreichischen Gesetzgebung an das EU-Recht.
  • AK-Direktorin Silvia Hruska-Frank und Volksanwalt Bernhard Achitz verlangen von Familienministerin Claudia Plakolm eine Reform der Familienpolitik, um die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen und die Kommunikation der Behörden zu verbessern.