"Linke Zecke"
Kickl wird vom Nationalrat nicht "ausgeliefert"
Der Immunitätsausschuss hat sich am Mittwoch nach APA-Informationen dagegen ausgesprochen, dem Begehr der Staatsanwaltschaft, ihn behördlich zu verfolgen, stattzugeben.
Gleiches gilt für einen Antrag den freiheitlichen Abgeordneten Christofer Ranzmaier betreffend. Genehmigt wird hingegen die "Verfolgung" des FPÖ-Mandatars Gerhard Deimek.
"Verfolgung" von Deimek genehmigt
Letztere Causa fußt auf einem Rechtshilfeersuchen aus Deutschland. Konkret steht der Verdacht eines Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz im Raum.
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Deimek soll demnach im März 2022 ein Bild veröffentlicht haben, auf dem auch Männer mit Hitlergruß bzw. tätowiertem Hakenkreuz zu sehen sind, wobei es sich laut Deimek um ein kritisches Posting handeln soll.
"Linke Zecke"
Gegen Kickl wollte die Staatsanwaltschaft Wien nach einer Sachverhaltsdarstellung von SPÖ-Chef Andreas Babler ermitteln, nachdem dieser vom FPÖ-Obmann als "linke Zecke" verunglimpft wurde.
Um den Verdacht der Verhetzung bzw. der Gutheißung von Verhetzung ging es wiederum beim Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen den Tiroler Mandatar Ranzmaier. In diesen beiden Fällen wurde vom Ausschuss jeweils ein Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Abgeordneter festgestellt.
"Linke Zecke“: FPÖ verteidigt Kickl-Aussage
Zusammenfassung
- Der Nationalrat wird FPÖ-Klubchef Herbert Kickl und den Tiroler Abgeordneten Christofer Ranzmaier nicht ausliefern, nachdem der Immunitätsausschuss am Mittwoch die Anträge der Staatsanwaltschaft abgelehnt hat.
- Die Verfolgung des FPÖ-Mandatars Gerhard Deimek wurde hingegen genehmigt, da ihm ein Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz nach einem Rechtshilfeersuchen aus Deutschland im Zusammenhang mit einem Posting aus März 2022 vorgeworfen wird.
- Im Fall Kickl ging die Anzeige auf SPÖ-Chef Andreas Babler zurück, während bei Ranzmaier der Verdacht der Verhetzung im Raum stand, in beiden Fällen wurde jedoch ein Zusammenhang mit ihrer Abgeordnetentätigkeit festgestellt.