APA/HELMUT FOHRINGER

Keine Fragen zur ÖVP im ÖVP-U-Ausschuss erlaubt

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Der ÖVP-Untersuchungsausschuss ist gestartet. Die Befragung der ersten Auskunftsperson, des Kanzlers Karl Nehammer (ÖVP) war geprägt von zahlreichen Geschäftsordnungsdebatten. Fragen zur ÖVP wurden von ÖVP-Abgeordneten, dem Vorsitzenden Sobotka und Verfahrensrichter Pöschl beinahe durchgehend abgeblockt.

Der ÖVP-Untersuchungsausschuss knüpfte beim Auftakt am Mittwoch teilweise nahtlos an den Ibiza-Untersuchungsausschuss an. Gleich zu Beginn bei der Befragung des Kanzlers Karl Nehammer (ÖVP) gab es zahlreiche Geschäftsordnungsdebatten. Besonders die Fragen des SPÖ-Fraktionsvorsitzenden Jan Krainer sorgten bei den ÖVP-Abgeordneten wiederholt für reichlich Kritik.

Krainer fragte mehrmals zur Finanzierung von Umfragen für die ÖVP mit öffentlichen Geldern aus Ministerien. Die Fragen wurden von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl und Vorsitzenden Wolfgang Sobotka (ÖVP) fast durchgehend als unzulässig eingestuft.

Parteien können nicht Untersuchungsgegenstand sein

Denn, so die Begründung, der U-Ausschuss befasse sich mit Verwaltungshandlungen des Bundes, nicht mit internen Vorgängen von Parteien. "Eine Partei kann niemals Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses sein", so die ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger und Christian Stocker mehrmals unisono. Hanger hatte diese Verteidigungslinie bereits in seinem Eingangsstatement angedeutet.

Verfahrensrichter Pöschl stimmte dem im Verlauf der Befragung wiederholt zu, das entspreche der Verfahrensordnung. Er gestand zumindest in einem Fall zu, dass Fragen zur Finanzierung von Partei-Umfragen durchaus relevant seien, wenn diese durch öffentliche Stellen wie Ministerien finanziert worden seien - wie im Fall der Beinschab-Umfragen. Es müsse allerdings eine konkrete Verbindung hergestellt werden.

Schließlich eine konkrete Antwort: "Grundsätzlich keine Wahrnehmungen"

Krainer legte daraufhin ein Papier aus einer ÖVP-Teamklausur von 2018 vor, in der Nehammer, damals noch Generalsekretär, über Stimmungsumfragen zur ÖVP referierte. Krainer fragte zu Wahrnehmungen Nehammers, ob die betreffenden Studien von damals ÖVP-besetzen Ministerien oder konkret der Agrarmarkt Austria (AMA) bezahlt wurden.

Nehammer sagte, er habe "grundsätzlich keine Wahrnehmungen dazu", sei als Generalsekretär aber nur für inhaltliche Kommunikation, nicht für Finanzierung zuständig gewesen. "Da müssen Sie den Bundesgeschäftsführer fragen", sagte Nehammer. ÖVP-Bundesgeschäftsführer war damals Axel Melchior.

Die Feststellung, dass Parteien nicht Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses sein können, war auch danach Inhalt zahlreicher weiterer Geschäftsordnungsdebatten, sobald dem Kanzler Fragen zum Thema Parteispenden gestellt wurden.

ribbon Zusammenfassung
  • Der ÖVP-Untersuchungsausschuss ist gestartet. Die Befragung der ersten Auskunftsperson, des Kanzlers Karl Nehammer (ÖVP) war geprägt von zahlreichen Geschäftsordnungsdebatten.
  • Besonders die Fragen des SPÖ-Fraktionsvorsitzenden Jan Krainer sorgten bei den ÖVP-Abgeordneten wiederholt für reichlich Kritik.
  • Krainer fragte mehrmals zur Finanzierung von Umfragen für die ÖVP mit öffentlichen Geldern aus Ministerien. Die Fragen wurden von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl und Vorsitzenden Wolfgang Sobotka (ÖVP) fast durchgehend als unzulässig eingestuft.
  • Denn, so die Begründung, der U-Ausschuss befasse sich mit Verwaltungshandlungen des Bundes, nicht mit internen Vorgängen von Parteien.
  • "Eine Partei kann niemals Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses sein", so die ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger und Christian Stocker mehrmals unisono.
  • Hanger hatte diese Verteidigungslinie bereits in seinem Eingangsstatement angedeutet. Verfahrensrichter Pöschl stimmte dem im Verlauf der Befragung wiederholt zu, das entspreche der Verfahrensordnung.

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