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Kärntner Koalition präsentiert "Hausordnung" für Asylwerber

Heute, 09:28 · Lesedauer 3 min

Die Kärntner Regierungskoalition aus SPÖ und ÖVP hat am Dienstag ihre angekündigte "Hausordnung" für Asylwerber beziehungsweise Personen in der Grundversorgung präsentiert. Neben einem Verbot von Gewalt und Regeln für ein respektvolles Zusammenleben sollen sich die Personen per Unterschrift verpflichten, Deutsch zu lernen und gemeinnützige Arbeit zu leisten, sagten SPÖ-Chef und Landesrat Daniel Fellner und ÖVP-Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber vor Journalisten.

Fellner sprach von einem Thema, "das viele Kärntnerinnen und Kärntner beschäftigt". Oft stehe eine überwältigende Zahl im Raum - in Wahrheit seien in Kärnten aber lediglich 1.826 Personen in der Grundversorgung, von ihnen sind 783 Asylwerberinnen und Asylwerber. "Nichtsdestotrotz ist es unsere Aufgabe, die Sorgen und Ängste ernst zu nehmen und das Zusammenleben zu regeln", so Fellner. Als rote Linie in der Hausordnung werden alle Formen von Gewalt und Hetze oder eine "Missbilligung der Grundwerte" angeführt: "Das ist etwas, das zu Strafen bis hin zur Ausweisung führt."

Neben diesen roten Linien werden auch Pflichten angeführt, die erbracht werden müssen: "Das Deutschlernen ist einer der wichtigsten Faktoren. Wenn man sich weigert, muss das in irgendeiner Art und Weise Konsequenzen haben", so Fellner. Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP) sagte, Kärnten werde Asylwerber in Kärnten auch in anderer Hinsicht "stärker in die Pflicht nehmen", und zwar über gemeinnützige Arbeit. Das sei etwas, das die ÖVP seit mehr als drei Jahren fordere: "Jetzt war es mit Daniel Fellner möglich, es auch in die Tat umzusetzen."

Vom Land oder den Gemeinden werden in Zukunft gemeinnützige Tätigkeiten angeboten: "Wird das abgelehnt, dann hat das Konsequenzen." So ist etwas angedacht, dass das Taschengeld, das Asylwerberinnen und -werber zur Verfügung haben, um 50 Prozent gekürzt wird, also auf 20 Euro im Monat. Andererseits: "Wer sich daran hält, wird eine Entschädigung bekommen." Angedacht ist ein Betrag von rund 1,60 Euro pro Stunde, maximal kann man pro Monat so 110 Euro verdienen.

Umsetzung im zweiten Quartal

Die einzelnen Schritte der Hausordnung sollen ineinander greifen, erklärten Fellner und Gruber unisono: "Die Arbeitspflicht ist verknüpft mit dem Erlernen der deutschen Sprache." Arbeiten, die Asylwerber übernehmen könnten, seien etwa Flurreinigungsaktionen, das Rasenmähen auf Gemeindeflächen oder die Schneeräumung: "Da ist es besonders wichtig, dass sie in Kontakt mit den Menschen an Ort und Stelle sind. Arbeit ist eine essenzielle Grundlage", so Fellner.

In einen gesetzlichen Rahmen gegossen werden sollen die Vorhaben im zweiten Quartal, rund um den 1. Juli sollen die Maßnahmen idealerweise in Kraft treten. Erste Berechnungen haben ergeben, dass etwa 600 Personen aus der Grundversorgung für solche Arbeit in Frage kommen, ausgenommen sind nämlich Kinder, Senioren, Kranke oder Personen mit Betreuungspflichten.

"Lächerlich und peinlich"

"Die Arbeitspflicht für Asylwerber in Grundversorgungseinrichtungen des Bundes wird bereits seit Juli 2024 umgesetzt. Durch diese Maßnahmen ist es gelungen, zahlreiche Leistungen für das Gemeinwohl zu erbringen und gleichzeitig Kosten zu sparen. Auch Kärnten wird in Zukunft diese Verpflichtung umsetzen und trägt damit zu einem einheitlichen Vorgehen bei", reagierte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) auf die Kärntner Hausordnung.

Als "lächerlich und peinlich" hingegen bezeichnete die Kärntner FPÖ die Vorhaben. "Ein Gewaltverbot für Asylwerber braucht keine Hausordnung – das ist längst im Strafgesetzbuch geregelt", sagte FPÖ-Landesparteiobmann Erwin Angerer. Er forderte einmal mehr einen Asylstopp.

Zusammenfassung
  • Die Kärntner Landesregierung hat eine neue Hausordnung für Asylwerber vorgestellt, die ein Gewaltverbot, die Verpflichtung zum Deutschlernen und gemeinnützige Arbeit umfasst.
  • Wer die Pflichten verweigert, muss mit Sanktionen wie einer Kürzung des Taschengeldes um 50 Prozent auf 20 Euro monatlich oder sogar Ausweisung rechnen, während für gemeinnützige Arbeit eine Entschädigung von maximal 110 Euro pro Monat gezahlt wird.
  • Die Maßnahmen sollen ab Juli 2026 für etwa 600 Personen aus der Grundversorgung gelten, wobei Kinder, Senioren, Kranke und Betreuungspflichtige ausgenommen sind.