APA/APA (dpa)/Christoph Soeder

Julian H. scheitert mit Einspruch gegen Auslieferung

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Der mutmaßliche Drahtzieher des Ibiza-Videos ist mit einem Eilantrag gegen seine Auslieferung nach Österreich gescheitert.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht lehnte am Montag den Einspruch von H. gegen die Entscheidung des Berliner Kammergerichts ab, dass seine Auslieferung zulässig ist. Der 40 Jahre alte Privatdetektiv, der mit europäischem Haftbefehl gesucht wurde, war im Dezember in Berlin festgenommen worden.

Auslieferungsdatum unbekannt

Julian H. habe "nicht substantiiert dargelegt, dass er in der Republik Österreich politisch verfolgt wird und ihn dort kein faires Verfahren (...) erwartet", heißt es in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die eigentliche Verfassungsbeschwerde ist noch anhängig, darüber kann aber nach der Auslieferung entschieden werden. Wann Julian H. nun Deutschland verlassen muss, ist laut der Deutschen Presse-Agentur noch unklar.

U-Ausschuss möchte H. befragen

Das Berliner Kammergericht hatte in der Vorwoche seiner Auslieferung wegen des Verdachts auf Erpressung im Zusammenhang mit dem Video und möglicher Drogenstraftaten zugestimmt. Am Freitag hat er im deutschen Untersuchungsausschuss zum Wirecard-Bilanzskandal ausgesagt. Der hiesige Ibiza-Untersuchungsausschuss möchte den mutmaßlichen Video-Drahtzieher ebenfalls befragen.

ribbon Zusammenfassung
  • Der mutmaßliche Drahtzieher des Ibiza-Videos ist mit einem Eilantrag gegen seine Auslieferung nach Österreich gescheitert.
  • Das deutsche Bundesverfassungsgericht lehnte am Montag seinen Einspruch gegen die Entscheidung des Berliner Kammergerichts ab, dass seine Auslieferung zulässig ist.
  • Am Freitag hat er im deutschen Untersuchungsausschuss zum Wirecard-Bilanzskandal ausgesagt.