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Italiens Ministerrat gab für Südtirol-Autonomie grünes Licht

12. Juni 2025 · Lesedauer 3 min

Der italienische Ministerrat hat am Donnerstag grünes Licht für die Reform des Südtiroler Autonomiestatuts samt Wiederherstellung verloren gegangener Kompetenzen gegeben. Das Kabinett genehmigte das Gesetzesvorhaben in einem einstimmigen Beschluss. Regionenminister Roberto Calderoli (Lega) zeigte sich zufrieden und sprach von einer "historischen Reform". Nun kann der Verfassungsgesetzentwurf seinen Weg im Parlament beginnen, mit Beschlüssen wurde im Jahr 2027 gerechnet.

"Für die Autonomie Südtirols sowie Trentinos ist das ein weiterer Schritt nach vorne", hielt Calderoli nach der Ministerratssitzung fest. Neben Südtirol betrifft die Reform auch das Trentino. "Mit dieser historischen Reform haben wir die Wiederherstellung der Autonomiestandards beschlossen, die Kompetenzen aktualisiert und die Vertretung der Sprachgruppen garantiert. Das ist ein lange erwarteter Schritt, für den ich mich bei den autonomen Provinzen Trient und Bozen verpflichtet habe."

Nun braucht die Reform noch den Segen beider Kammern des Parlaments. Der Entwurf wird nun an das Parlament übermittelt. Nach Angaben des Landes Südtirol wurde vereinbart, dass die Übermittlung an die Republik Österreich als Schutzmacht Südtirols nach der ersten Lesung in beiden Kammern des Parlaments erfolgt.

Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP), der wie sein Trentiner Amtskollege Maurizio Fugatti (Lega) am Donnerstag beim Ministerrat in Rom zugegen gewesen war, zeigte sich erfreut: "Diese Entscheidung erfüllt mich mit großer Freude und Genugtuung. Gemeinsam mit der Neuordnung des Finanzsystems der Autonomie im Jahr 2014 ist dies das wichtigste politische Ziel meines Mandats. Die Reform schafft die Grundlage für eine weiterhin positive Entwicklung unserer Provinz."

Durch die Reform des Statuts soll der Spielraum für die autonome Gesetzgebung Südtirols ausgeweitet werden. In den Verhandlungen ging es um die Bereiche Urbanistik, Bauwesen, Straßen, Personal, Handel, Energie und Umweltschutz. Zudem wurde eine Autonomieniveausicherungsklausel festgeschrieben. Änderungen des Status benötigen das Einverständnis des Landtags. Inhaltlich wurden zudem auch Zugeständnisse an die italienische Sprachgruppe gemacht. So sollen zugewanderte italienische Staatsbürger künftig bereits nach zwei Jahren Ansässigkeit an den Landtagswahlen teilnehmen können, bisher waren es vier Jahre.

Wiederherstellung der Standards aus dem Jahr 1992

Eigentlich war der Text für den Verfassungsgesetzesentwurf bereits vergangenen Sommer erwartet worden, die Vorlage des Reformtexts verzögerte sich aber. Es geht um die Wiederherstellung der Standards, die 1992 zur Streitbeilegung vor den Vereinten Nationen (UNO) geführt hatten und die durch die italienische Verfassungsreform bzw. Urteile des Verfassungsgerichts über die Jahre immer wieder ausgehöhlt worden waren. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (Fratelli d'Italia) hatte sich in ihrer Regierungserklärung zu Beginn ihrer Amtszeit im Jahr 2022 dezidiert für die Reform ausgesprochen.

Kompatscher und die SVP - die seit der Landtagswahl 2023 Südtirol in einer Mitte-Rechts-Fünferkoalition mit den Südtiroler Freiheitlichen, der Partei von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, Fratelli d'Italia, Lega und La Civica regieren - hatte sich stets zufrieden mit den Verhandlungsergebnissen gezeigt. Aus den Reihen der Opposition kamen jedoch auch kritische Töne, teils wurde eine Schwächung der Autonomie geortet.

Zusammenfassung
  • Der italienische Ministerrat hat am Donnerstag einstimmig die Reform des Südtiroler Autonomiestatuts beschlossen, wodurch Kompetenzen aus dem Jahr 1992 wiederhergestellt und aktualisiert werden sollen.
  • Der Verfassungsgesetzentwurf betrifft sowohl Südtirol als auch das Trentino und sieht unter anderem vor, dass italienische Staatsbürger bereits nach zwei Jahren Ansässigkeit (statt bisher vier) an Landtagswahlen teilnehmen dürfen.
  • Die Reform muss noch von beiden Parlamentskammern beschlossen werden, wobei die Verabschiedung für 2027 erwartet wird und eine Autonomieniveausicherungsklausel eingeführt wurde.