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Italien: Umweltschutz als Teil der Verfassung

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Das italienische Parlament hat am Dienstagabend ein Gesetz verabschiedet, mit dem der Umweltschutz in die Verfassung aufgenommen werden soll.

Artikel 9 der Verfassung soll somit wie folgt erweitert werden: "Die Republik schützt die Umwelt, die biologische Vielfalt und die Ökosysteme, auch im Interesse der zukünftigen Generationen." Der Tierschutz ist davon allerdings nicht umfasst und wird konkret in einem normalen Gesetz geregelt.

Private Wirtschaftsinitiativen dürfen demnach weder der Gesundheit noch der Umwelt schaden dürfen. Eigentlich hätte auch der Tierschutz - analog zum Umweltschutz - in die italienische Verfassung aufgenommen werden sollen. Doch weil sich die mitregierende, rechte Lega-Partei in diesem Punkt quer legte, hatte der Verfassungsausschuss im Senat einen Kompromiss genehmigt: Der Tierschutz wird demnach per normalem Gesetz geregelt.

Ökologieminister: "Bedeutsamer Tag"

Der Minister für den ökologischen Wandel, Roberto Cingolani, bezeichnete die Verfassungsänderung und das Gesetz als einen wichtigen Schritt für Italien, weil Rom im Rahmen des von der Europäischen Union für die Zeit nach der Coronavirus-Pandemie eingerichteten Wiederaufbaufonds große grüne Investitionen zur Umgestaltung der Wirtschaft tätigen will. "Ich denke, dies ist ein bedeutsamer Tag", sagte Cingolani in einer Erklärung. Noch unklar ist, welche tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen das neue Gesetz haben wird.

Der italienische Zweig des World Wildlife Fund (WWF) sagte, er erwarte nun, dass das Parlament die bestehende Gesetzgebung zu Umweltfragen anpasse. Endlich ist der Umweltschutz zu einem Grundprinzip der Republik geworden, an dem sich künftige Gesetze orientieren und an das sich die bisherige Gesetzgebung anpassen muss", erklärte die WWF-Italien-Präsidentin Donatella Bianchi.

ribbon Zusammenfassung
  • Das italienische Parlament hat am Dienstagabend ein Gesetz verabschiedet, mit dem der Umweltschutz in die Verfassung aufgenommen werden soll.
  • Damit soll Artikel 9 der Verfassung wie folgt erweitert werden: "Die Republik schützt die Umwelt, die biologische Vielfalt und die Ökosysteme, auch im Interesse der zukünftigen Generationen."
  • Der Tierschutz ist davon allerdings nicht umfasst und wird konkret in einem normalen Gesetz geregelt.

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