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Israel beantragt Aufhebung des Haftbefehls gegen Netanyahu

Heute, 16:14 · Lesedauer 2 min

Israel hat die Aufhebung des internationalen Haftbefehls gegen Premier Benjamin Netanyahu verlangt. Der Internationale Strafgerichtshof müsse auch den Haftbefehl gegen den früheren Verteidigungsminister Yoav Gallant zurückziehen, heißt es in einer Eingabe Israels an das Gericht in Den Haag. Das Dokument wurde auf der Website des Gerichts veröffentlicht. Israel erkennt das Gericht nicht an und hatte Einspruch eingelegt. Nun will es die Aufhebung der Haftbefehle erreichen.

Das solle so lange dauern, bis über den Einspruch entschieden ist. Der Strafgerichtshof hatte im November die Haftbefehle gegen den israelischen Regierungschef und den Ex-Minister erlassen wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit seit dem 8. Oktober 2023 im Gazastreifen. Auch gegen Führer der Hamas waren Haftbefehle erlassen worden. Doch die wurden nach Feststellung ihres Todes aufgehoben.

In erster Instanz war der Einspruch Israels abgewiesen worden. Doch im April hatten die Richter in der Berufung einen Rechtsfehler festgestellt und eine neue Entscheidung angeordnet. Das hatte aber keinen Einfluss auf die Haftbefehle. Wann die Richter erneut über den Einspruch entscheiden werden, ist unklar.

Der Haftbefehl kann die Bewegungsfreiheit des Premiers einschränken. Der Gerichtshof hat zwar selbst keine Möglichkeit, ihn festzunehmen. Doch seine Vertragsstaaten sind dazu verpflichtet, sobald Netanyahu sich auf ihrem Grundgebiet aufhält.

Zuletzt hatte Netanyahu Ungarn besucht, einen Vertragsstaat des Gerichts. Ungarn hatte sich geweigert, den Premier festzunehmen und den Austritt aus dem Gerichtshof angekündigt.

Seit Monaten Ermittlungen

Chefankläger Karim Khan ermittelt seit Monaten wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazakrieg. Die palästinensischen Gebiete sind Vertragsstaat. Bereits 2021 hatte das Gericht festgestellt, dass es auch für Gebiete zuständig sei, die seit 1967 von Israel besetzt sind.

Zusammenfassung
  • Der Einspruch Israels wurde in erster Instanz abgewiesen, doch ein Rechtsfehler wurde in der Berufung festgestellt, weshalb die Haftbefehle weiterhin bestehen, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
  • Ungarn, ein Vertragsstaat des Gerichts, verweigerte zuletzt die Festnahme Netanyahus und kündigte den Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof an.