"Islamisten"-Vorwurf gegen Al Rawi - FPÖ erfolgreich

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Die FPÖ hat laut eigenen Angaben einen gerichtlichen Erfolg gegen den Wiener SPÖ-Gemeinderat Omar Al-Rawi erzielt. Zuvor hatte ein Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen und es als rufschädigend und ehrenbeleidigend erachtet, dass FPÖ-Chef Dominik Nepp Al-Rawi vorgeworfen hat, ein Islamist zu sein. Die FPÖ durfte die Aussagen nicht mehr tätigen. Nun war man aber mit einem Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung erfolgreich.

Diese sei vom Oberlandesgericht aufgehoben worden, teilte die FPÖ der APA mit. Dem Handelsgericht sei eine neuerliche Entscheidung aufgetragen worden. Das OLG sei zur Ansicht gekommen, dass die Behauptung, wonach Al-Rawi als Unterstützer von Organisationen im Umfeld der Muslimbruderschaft gelte oder auch persönlich der Bruderschaft nahestehe, zu überprüfen sei, so die FPÖ. Auch eine Einvernahme Al-Rawis ist demnach vorgesehen.

Der SPÖ-Politiker bestätigte auf APA-Anfrage die Entscheidung. Sie sei aus formellen Gründen erfolgt, betonte er. Das Erstgericht hat demnach nicht genau festgestellt, mit welchem Wortlaut und in welchem Kontext die inkriminierte Äußerung gefallen ist. Die Beweislast würde aber weiterhin bei den Beklagten liegen. Jetzt müsse das Gericht noch einmal inhaltlich entscheiden. Al-Rawi zeigte sich in der Stellungnahme zuversichtlich, dass das Handelsgericht dies ein weiteres Mal in seinem Sinn tun werde.

ribbon Zusammenfassung
  • Die FPÖ hat laut eigenen Angaben einen gerichtlichen Erfolg gegen den Wiener SPÖ-Gemeinderat Omar Al-Rawi erzielt.
  • Zuvor hatte ein Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen und es als rufschädigend und ehrenbeleidigend erachtet, dass FPÖ-Chef Dominik Nepp Al-Rawi vorgeworfen hat, ein Islamist zu sein.
  • Das Erstgericht hat demnach nicht genau festgestellt, mit welchem Wortlaut und in welchem Kontext die inkriminierte Äußerung gefallen ist.

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