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Ischgl - Klagen am Landesgericht Innsbruck noch in Schwebe

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Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) in der Causa Ischgl vergangene Woche eine Amtshaftung der Republik verneint hatte, ist die Zukunft der am Landesgericht Innsbruck eingebrachten Einzelklagen sowie der Sammelklage zum Teil noch offen. Einige der Klagen seien zurückgezogen worden, in anderen Fällen wurden Ruhendvereinbarungen getroffen, sagte Gerichtssprecherin Birgit Fink zur APA. Der OGH habe sich jedenfalls mit allen dafür relevanten Rechtsfragen auseinandergesetzt.

Bei den noch anhänglichen Klagen, einschließlich der Sammelklage um rund 3,4 Mio. Euro, müsse das weitere Vorgehen in jedem einzelnen Fall geklärt werden. Wie lange dieser Prozess in Anspruch nehmen wird, sei noch nicht absehbar. Die Entscheidung darüber, ob Klagen weiter verfolgt würden, liege beim jeweiligen Kläger. Am Landesgericht Innsbruck waren rund 100 Einzelklagen und eine Sammelklage gegen das Land Tirol eingebracht worden. Diese werden nun einzeln abgehandelt.

In der Dauercausa liegt jedoch seit 1. Juni eine richtungsweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) vor. Das Höchstgericht hatte darin Amtshaftungsansprüche eines deutschen Touristen gegen die Republik verneint. Dieser war im März 2020 während eines Aufenthalts in dem Tiroler Wintersportort offenbar mit dem Coronavirus angesteckt worden. Der OGH gab Rekursen der Finanzprokuratur gegen den Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts, des Oberlandesgerichts Wien (OLG), Folge.

In dem Tiroler Wintersportort Ischgl war es zu Beginn der Pandemie im März 2020 zu einem größeren Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 gekommen. Die Ansteckungen sollen vor allem in Apres-Ski-Lokalen passiert sein. Den Behörden war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben. Der VSV hatte den lokalen Behörden in Tirol und den verantwortlichen Politikern auf Bundesebene schwere Fehler beim Pandemie-Management in den Skigebieten in den Monaten Februar und März 2020 unterstellt.

ribbon Zusammenfassung
  • Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) in der Causa Ischgl vergangene Woche eine Amtshaftung der Republik verneint hatte, ist die Zukunft der am Landesgericht Innsbruck eingebrachten Einzelklagen sowie der Sammelklage zum Teil noch offen.
  • Einige der Klagen seien zurückgezogen worden, in anderen Fällen wurden Ruhendvereinbarungen getroffen, sagte Gerichtssprecherin Birgit Fink zur APA.
  • Diese werden nun einzeln abgehandelt.

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