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Kein U-Haft-Antrag: Spekulationen um Kronzeugen-Regelung für Beinschab

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Nach der Festnahme der Meinungsforscherin Sabine Beinschab hält sich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Mittwoch weiter bedeckt zu ihrem Haftstatus.

Beinschabs Anwältin war bis zum späten Nachmittag telefonisch nicht erreichbar - ein mögliches Indiz dafür, dass die Meinungsforscherin zu diesem Zeitpunkt noch als Beschuldigte vernommen wurde.

WKStA schweigt, um Persönlichkeitsrechte zu schützen

Die WKStA gibt keine Informationen weiter. Noch ist deshalb unklar, ob sie die U-Haft beantragen wird. Ein Antrag soll noch nicht gestellt worden sein. Nachfragen bei der WKStA blieben unbeantwortet, auch Kommentar zur Festnahme selbst gab es keinen. Ein Sprecher meinte, man wolle die Ermittlungsschritte nicht beeinträchtigen. Außerdem gelte es, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren.

Beinschab war am Dienstagmorgen an ihrer Privatadresse wegen Verdunkelungsgefahr festgenommen worden, wobei die Festnahmeanordnung von einem Richter bewilligt worden war. Im Anschluss soll sie - nach offiziell nicht bestätigten Informationen  - im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) vernommen worden sein.

Inseratenaffäre: Beinschab festgenommen

Kronzeugen-Regelung für mildes Urteil? 

Dass seit der Festnahme keine gesicherten Informationen nach außen drangen, gibt Anlass zu Spekulationen. Anwälte vermuten, Beinschab könne sich womöglich auf die Kronzeugen-Regelung eingelassen haben. Es ist aber nicht einmal klar, ob die Meinungsforscherin diese im gegebenen Fall für sich beanspruchen könnte. Sollte sie umfassend aussagen, würde das wahrscheinlich im Fall einer Verurteilung - egal ob Kronzeugen-Regelung oder nicht - zu einem milderen Urteil führen. Belege in diese Richtung gab es am Mittwochnachmittag aber noch nicht. 

Bei den anderen Verdächtigen soll die Festnahme Beinschabs zu "hochgradiger Nervosität" geführt haben. Mehr dazu:

48 Stunden laufen bald ab

Grundsätzlich kann eine tatverdächtige Person bis zu 48 Stunden zwangsweise angehalten werden. Vor Ablauf dieser Frist muss - geht die Strafverfolgungsbehörde davon aus, dass dies erforderlich ist - die bzw. der Betroffene dem zuständigen Gericht übergeben und von einem Richter oder einer Richterin vernommen werden, die bzw. der dann über einen bis dahin eingebrachten U-Haft-Antrag zu entscheiden hat. Das Gericht hat dabei zu prüfen, ob allenfalls gelindere Mittel angeordnet werden können. U-Haft darf nur bei dringendem Tatverdacht verhängt werden, sie ist zunächst auf 14 Tage begrenzt. Liegt nur der Haftgrund Verdunkelungsgefahr vor, darf die U-Haft ex lege nur maximal zwei Monate ausmachen.

Im konkreten Fall müsste die WKStA bis Donnerstagfrüh beim Wiener Landesgericht für Strafsachen einen U-Haft-Antrag stellen, falls sie eine weitere Inhaftierung Beinschabs für unumgänglich hält. Wie die WKStA vorgehen wird, war nicht absehbar.

Sabine Beinschab wird Untreue, Bestechung und eventuell - das ist aber von der WKStA nicht bestätigt - Verdunklungsgefahr vorgeworfen. Sie soll Umfragen für die Veröffentlichung in der Tageszeitung "Österreich" zugunsten der ÖVP geschönt und diese dann über das Finanzministerium per Scheinrechnungen abgerechnet haben. Die WKStA begründet ihren Verdacht mit Chats, die auf dem Handy von Thomas Schmid gefunden wurden. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. 

ribbon Zusammenfassung
  • Nach der Festnahme der Meinungsforscherin Sabine Beinschab hält sich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Mittwoch weiter bedeckt zu ihrem Haftstatus.
  • Beinschabs Anwältin war bis zum späten Nachmittag telefonisch nicht erreichbar - ein mögliches Indiz dafür, dass die Meinungsforscherin zu diesem Zeitpunkt noch als Beschuldigte vernommen wurde.
  • Die WKStA gibt keine Informationen weiter. Noch ist deshalb unklar, ob sie die U-Haft beantragen wird. Ein Antrag soll noch nicht gestellt worden sein. Nachfragen bei der WKStA blieben unbeantwortet, auch Kommentar zur Festnahme selbst gab es keinen.
  • in Sprecher meinte, man wolle die Ermittlungsschritte nicht beeinträchtigt. Außerdem gelte es, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren.
  • Beinschab war am Dienstagmorgen an ihrer Privatadresse wegen Verdunkelungsgefahr festgenommen worden, wobei die Festnahmeanordnung ein Richter bewilligt hatte.
  • Dass seit der Festnahme keine gesicherten Informationen nach außen drangen, gibt Anlass zu Spekulationen. Anwälte vermuten, Beinschab könne sich womöglich auf die Kronzeugen-Regelung eingelassen haben, um ein mögliches milderes Urteil zu erwirken. .