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Infofreiheit: Landtagsabgeordnete fürchten um Kontrollrechte

01. Sept. 2025 · Lesedauer 4 min

Die Einführung der Informationsfreiheit mit Montag beschäftigt auch die Landtage. Die alte Amtsverschwiegenheit galt nicht, wenn Abgeordnete Informationen von ihren Landesregierungen "ausdrücklich verlangt" haben. Mit der Verfassungsänderung gibt es diese Ausnahme nicht mehr. Oberösterreich und Kärnten reagierten mit Anpassungen der Landesverfassungen. In anderen Bundesländern wurde zum Teil Ähnliches diskutiert.

Wie die Tageszeitung "Der Standard" Mitte August berichtete, hatte der oberösterreichische Landtag zuvor einstimmig eine entsprechende Änderung angenommen. Demnach gelten Geheimhaltungspflichten der Landesregierung "nicht im Zusammenhang mit dem Interpellationsrecht des Landtags". Das parlamentarische Interpellationsrecht ist das Fragerecht der Abgeordneten. Oppositionelle in anderen Ländern fürchten ob der Änderungen um ihre Kontrollrechte.

In der Vorarlberger Landesverfassung steht bereits jetzt, dass der Landtag die Amtsverschwiegenheit umgehen kann. Aktuell wird das aber so interpretiert, dass dieser Schritt einen Mehrheitsbeschluss braucht. Deshalb forderte Daniel Zadra, Klubobmann der Grünen im Bregenzer Landhaus, im "Standard" eine Anpassung. Er ortete eine Schlechterstellung der Abgeordneten gegenüber allen anderen, da sie bei Auskunftsverweigerungen nach parlamentarischen Anfragen nicht vor Gericht ziehen können. Um das zu umgehen, will Zadra Anfragen eventuell auch außerhalb seiner Rolle als Mandatar stellen.

Bereits vor dem Beschluss in Oberösterreich hat der Kärntner Landtag am 12. Juni 2025 ein Gesetz über die Anpassung von Landesgesetzen an die Informationsfreiheit beschlossen, hieß es auf APA-Anfrage vom Land Kärnten. Ein Teil dieser Sammelnovelle betrifft auch die Änderung der Kärntner Landesverfassung: Darin wird festgehalten, dass die Verpflichtung zur Geheimhaltung von Mitgliedern der Landesregierung weder gegenüber dem Landtag noch gegenüber dem Landesrechnungshof gilt. Konkret heißt es darin, eine Verpflichtung zur Geheimhaltung solle "im Sinne der bisherigen Rechtslage nicht gegenüber dem Landtag und dem Landesrechnungshof gelten, wenn diese Auskünfte ausdrücklich verlangen". Im Informationsfluss von der Landesregierung im Verhältnis zum Landtag soll sich dadurch im Vergleich zur bisherigen Rechtslage also nichts ändern.

Weiters listet das Land Kärnten zahlreiche Maßnahmen auf, mit denen man sich auf das Informationsfreiheitsgesetz vorbereitet. So wurde in der Landesamtsdirektion eine eigene Koordinationsstelle eingerichtet, die Abteilungen, Bezirkshauptmannschaften und Bedienstete rechtlich und organisatorisch berät. Neben personell-organisatorischen Maßnahmen für den Vollzug des Gesetzes gebe es einen regelmäßigen internen Austausch zwischen der Koordinationsstelle und den Abteilungen. Den Landesbediensteten wurde ein praxisorientierter Leitfaden zum Vollzug des Gesetzes zur Verfügung gestellt, der auch laufend adaptiert wird. Und es wurden und werden auch weiterhin Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema für Landesbedienstete abgehalten.

Wien: Opposition übt Kritik

Auch der Wiener Landtag beschloss im Juni Gesetze zur Implementierung der Informationsfreiheit. Die Opposition aus Grünen, ÖVP und FPÖ befürchtete allerdings eine Einschränkung des Interpellationsrechts. Bisher habe es keine Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Gemeinderat und Landtag gegeben. Grünen-Gemeinderat David Ellensohn kritisierte gegenüber der APA, dass es für Anfragen nun die Zustimmung der Regierungsfraktionen brauche. Die Adaptierung in Oberösterreich sei daher positiv zu sehen.

In Salzburg gab es ähnliche Gegenstimmen, die Grünen fürchteten Einschränkungen beim Interpellationsrecht. Letztlich wurden die Änderungen im Landtag mehrheitlich angenommen.

KPÖ vermisst inhaltlichen Zusammenhang

In der Steiermark war das Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz bisher kein großes Thema, zumindest im Landtag. Die KPÖ hatte aber am 2. Juli eine schriftliche Anfrage an Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) gestellt, die sich aber nur indirekt mit dem Gesetz beschäftigte. Die KPÖ monierte, dass unter einem gänzlich anderen Titel des Gesetzes völlig themenfremde Inhalte "versteckt" würden und der inhaltliche Zusammenhang der unterschiedlichen Regelungen völlig fehle. Konkret ging es um die Änderung von 235 Landesgesetzen, mit der die Verpflichtung zur gegenderten Schreibweise wegfallen sollte. Die Kommunisten meldeten ob dieser Vorgehensweise Bedenken in rechtlicher und demokratiepolitischer Hinsicht an. Kunasek hat nun bis 2. September Zeit, auf die schriftliche Anfrage zu antworten.

Im Burgenland wurden die Anpassungen an das Informationsfreiheitsgesetz im Zuge der Verfassungsreform im Juni beschlossen. Debatten gab es da vor allem zur Verfassungsreform, die Infofreiheit und das Interpellationsrecht waren nicht gesondert Thema. Auch Niederösterreich und Tirol setzten entsprechende Änderungen durch, gröbere Diskussionen zu Kontrollrechten blieben aus.

Zusammenfassung
  • Mit der Einführung der Informationsfreiheit am Montag entfällt die bisherige Ausnahme für Landtagsabgeordnete beim Informationszugang, was in mehreren Bundesländern zu Anpassungen der Landesverfassungen geführt hat.
  • Oberösterreich und Kärnten haben explizit geregelt, dass das Interpellationsrecht der Landtage und die Auskunftspflicht gegenüber dem Landesrechnungshof weiterhin gelten; in Kärnten wurde dies am 12. Juni 2025 beschlossen.
  • In Wien, Salzburg und anderen Ländern befürchtet die Opposition Einschränkungen ihrer Kontrollrechte, während in der Steiermark die Änderung von 235 Landesgesetzen und deren inhaltlicher Zusammenhang kritisiert wurde.