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Impfpflicht im Februar: Gesetzesentwurf noch im Advent nötig

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Der Gesetzesentwurf für die ab Februar 2022 vorgesehene Corona-Impfpflicht muss wohl bald, nämlich Anfang Dezember, vorliegen, sofern man eine angemessene Begutachtungsdauer von rund sechs Wochen gewährleisten will. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) erklärte erst am Sonntag, es müsse eine "anständige Begutachtung" gemacht werden. Am Montag hieß es aus seinem Büro auf APA-Anfrage, der Arbeitsprozess sei nun gestartet, Details werden folgen.

Soll der reguläre Gesetzwerdungsprozess eingehalten und die vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt immer wieder eingemahnte rund sechswöchige Begutachtungsfrist ermöglicht werden, dann müsste der Entwurf wohl rund um den 6. Dezember als Regierungsvorlage vom Ministerrat beschlossen und in Begutachtung geschickt werden.

Im Dezember-Plenum des Nationalrates (15./16. Dezember) könnte noch während der Begutachtungsphase (in "erster Lesung") eine sogenannte "Trägerrakete" für das Gesetz eingebracht und dem zuständigen Ausschuss zugewiesen werden - damit dann im Jänner-Plenum das Vorhaben beschlossen werden kann. Im Ausschuss könnte die Impfpflicht-Regelung nach Abschluss der Begutachtung per Abänderungsantrag an die "Trägerrakete" gehängt werden - und das Gesetz dann im Nationalratsplenum vom 20./21. Jänner debattiert und beschlossen werden.

Danach muss noch der Bundesrat das Vorhaben absegnen, dazu bräuchte es - soll die Impfpflicht mit 1. Februar in Kraft treten - allerdings eine Sondersitzung der Länderkammer. Denn deren nächste reguläre Sitzung ist nach dem Jänner-Nationalratsplenum erst am 3. Februar angesetzt. Nach dem Bundesrats-Beschluss muss das Gesetz noch von Bundespräsident Alexander Van der Bellen unterschrieben und dann kundgemacht werden.

Eine der Fragen, die für den Gesetzesentwurf zu klären ist, ist die Höhe der Strafe. Geplant ist eine Geldstrafe nach dem Verwaltungsrecht. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat abgestufte Sanktionen bis bin zu 3.600 Euro genannt - entsprechend den Überlegungen für die früher schon diskutierte Impfpflicht für Gesundheitsberufe.

3.600 Euro kämen aber nur bei "extrem schwerwiegenden" Verstößen infrage. Im "Durchschnittsfall" wäre bei erstmaliger Verhängung ein Strafrahmen von 300 bis 500 Euro denkbar, meinte der Verfassungsexperte Peter Bußjäger (Universität Innsbruck) am Montag im Ö1-"Mittagsjournal".

Der Jurist und Philosoph Hubert Niedermayr - Verfasser des kürzlich erschienenen Buches "Exit Covid! Plädoyer für die Impfpflicht" - hielte bei Erstverstößen eine Größenordnung ab 500 Euro für angemessen. Eine Obergrenze von 3.500 Euro kenne man aus dem Verkehrsstrafenbereich, das sei nachvollziehbar. Der dortige untere Rahmen von 50 oder 70 Euro wäre bei der Impfpflicht allerdings "deutlich zu niedrig", sagte er in der Ö1-Sendung "Punkt eins"

Wie die Impfpflicht konkret umgesetzt wird, muss auch noch geklärt werden. Laut Edtstadler sollen Ungeimpfte zunächst zu einem Impftermin eingeladen werden - und erst wenn das nicht fruchtet eine Geldstrafen verhängt werden.

Jedenfalls müsse vor der Verhängung der Strafe ein erster Schritt mit einer behördlichen schriftlichen Aufforderung gesetzt werden, meint auch Niedermayr. Dies könnte auch die mit einer Frist versehene Aufforderung sein, sich impfen zu lassen. Die Geldstrafe müsste freilich steigen, wenn mehreren Aufforderungen zur Impfung nicht Folge geleistet wird, merkte der früher als Rechtsanwalt tätige Jurist an.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Gesetzesentwurf für die ab Februar 2022 vorgesehene Corona-Impfpflicht muss wohl bald, nämlich Anfang Dezember, vorliegen, sofern man eine angemessene Begutachtungsdauer von rund sechs Wochen gewährleisten will.
  • Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) erklärte erst am Sonntag, es müsse eine "anständige Begutachtung" gemacht werden.
  • Denn deren nächste reguläre Sitzung ist nach dem Jänner-Nationalratsplenum erst am 3. Februar angesetzt.

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