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Impfpflicht: Fachärzte kritisieren Ausnahmeregelung

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Mehrere Fachärzte-Gesellschaften kritisieren bestimmte Ausnahmen von der Corona-Impfpflicht. Die Ausnahmegründe seien "aus ärztlicher und wissenschaftlicher Sicht in keinster Weise nachvollziehbar".

"Die neue Impfpflicht-Verordnung widerspricht gängigen Empfehlungen für unsere Patientinnen und Patienten", kritisieren Experten der Nephrologie, Rheumatologie, Gastroenterologie und Transplantationsmedizin in einem offenen Brief an Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). "Aus verlässlichen Studien wissen wir, dass das Risiko für einen schweren Verlauf bzw. an einer Covid-Infektionen zu versterben für unsere Patientinnen und Patienten, wenn sie ungeimpft sind, deutlich höher ist als für andere Personen", warnten die Mediziner. Nun seien in der Verordnung zum Impfpflichtgesetz aber genau diese Patienten von der Impfpflicht ausgenommen. "Diese Verordnung steht in krassem Gegensatz zu den Impfempfehlungen des Nationalen Impfgremiums, das die Impfung in diesen Patientengruppen empfiehlt und hoch priorisiert", wird betont. Patienten seien nun verunsichert.

Hilfe bei Überarbeitung angeboten

"Wir appellieren deswegen an die gesundheitspolitisch Verantwortlichen, diese Verunsicherung auszuräumen", fordern die Gesellschaft für Nephrologie (ÖGN), die Gesellschaft für Rheumatologie und Rehabilitation (ÖGR), die Rheumaliga, Austrotransplant und die Gesellschaft für Gastroenterologie und Hepatologie (ÖGGH). Patienten mit einer entzündlich rheumatischen, gastrointestinalen oder nephrologischen Erkrankung bzw. vor oder nach einer Transplantation sollten sich "impfen und auch boostern lassen", so die Empfehlung.

Auch die Leiter der drei Abteilungen für Rheumatologie an den Medizinischen Universitäten Graz, Innsbruck und Wien regierten in einer eigenen Stellungnahme "mit Befremden" auf die Ausnahmen von der Covid-19-Impfpflicht. Die Mediziner boten ihre Mithilfe bei einer Überarbeitung der Passage an.

ribbon Zusammenfassung
  • Mehrere Fachärzte-Gesellschaften kritisieren bestimmte Ausnahmen von der Corona-Impfpflicht.
  • Die Ausnahmegründe seien "aus ärztlicher und wissenschaftlicher Sicht in keinster Weise nachvollziehbar".
  • "Die neue Impfpflicht-Verordnung widerspricht gängigen Empfehlungen für unsere Patientinnen und Patienten", kritisieren Experten der Nephrologie, Rheumatologie, Gastroenterologie und Transplantationsmedizin.
  • "Diese Verordnung steht in krassem Gegensatz zu den Impfempfehlungen des Nationalen Impfgremiums, das die Impfung in diesen Patientengruppen empfiehlt und hoch priorisiert", wird betont.

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