Ibiza-U-Ausschuss: Justiz muss Ibiza-Video vollständig vorlegen

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Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass dem Ibiza-U-Ausschuss das Ibiza-Video "ungeschwärzt" vorgelegt werden muss. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) will dem "ehestmöglich" Folge leisten.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) muss dem Untersuchungsausschuss das gesamte Ibiza-Video vorlegen und zwar "ungeschwärzt". Das hat der Verfassungsgerichtshof in einem Freitag veröffentlichten Erkenntnis entschieden. SPÖ, FPÖ, NEOS und auch die Grünen hatten sich an die Höchstrichter gewandt, weil der Ausschuss nur eine teils abgedeckte Version des Videos und geschwärzte Transkripte erhalten hatte. Dies war unzulässig, weil das Ministerium die Schwärzungen nicht begründete.

Zadic kündigte an, das Ibiza-Video "ehestmöglich" dem Untersuchungsausschuss vorzulegen. In einer Aussendung begrüßte sie "die abschließende Lösung dieser wichtigen bislang noch ungeklärten Rechtsfrage" durch den Verfassungsgerichtshof.

SPÖ, NEOS und Grüne hatten Verfassungsgerichtshof angerufen

Die vier Parteien hatten sich an das Verfassungsgericht gewandt, weil die Justiz dem Ausschuss lediglich eine geschwärzte Version des Ibiza-Videos übermittelt hatte. Dabei hatte die Korruptionsstaatsanwaltschaft am 8. Juni 2020 das vollständige Videomaterial erhalten. Dem Ausschuss zur Verfügung gestellt wurden aber nur jene Teile und Abschriften des Videos, die für die strafrechtlichen Ermittlungen als relevant eingestuft wurden.

Diese Vorgehensweise hat der Verfassungsgerichtshof nicht akzeptiert. In ihrem Erkenntnis betonten die Höchstrichter, dass Zadic verpflichtet ist, auch Unterlagen vorzulegen, die formal nicht zum Ermittlungsakt der Staatsanwaltschaft genommen wurden.

Auch die im Verfahren vorgebrachte Behauptung des Justizministeriums, wonach die geschwärzten Passagen gar nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst wären, lassen die Verfassungsrichter nicht gelten. Sie betonen, dass dieses Argument schon zuvor dem Ausschuss gegenüber hätte vorgebracht und begründet werden müssen.

Allerdings hat die Justiz weiterhin die Möglichkeit, jene Unterlagen zurückzuhalten, deren Weitergabe die Ermittlungen gefährden würde. Auch das hält der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis fest. In diesem Fall müsste Zadic ein "Konsultationsverfahren" einleiten. Die nun ausgesprochen Vorlageverpflichtung hindere Zadic nicht daran, ein solches Verfahren zu verlangen, wenn sie dies für erforderlich erachten sollte, heißt es in dem Erkenntnis. Sollte es dabei Meinungsverschiedenheiten geben, wäre wieder der Verfassungsgerichtshof am Zug.

Opposition und Grüne begrüßen Entscheidung

Die Oppositionsparteien SPÖ, NEOS und FPÖ sehen sich nun durch das Erkenntnis des Höchstgerichtes bestätigt. Die Reaktionen der drei Fraktionen fielen hoch erfreut aus. SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer sprach von einem "Sieg für die Aufklärung".

Auch die grüne Fraktionschefin im Untersuchungsausschuss, Nina Tomaselli, begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). "Diese Erkenntnis bedeutet für uns, dass wir natürlich auch mehr Zugriff auf mehr Informationen haben", sieht Tomaselli eine Bedeutung über das Ibiza-Video hinaus.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass dem Ibiza-U-Ausschuss das Ibiza-Video "ungeschwärzt" vorgelegt werden muss.
  • SPÖ, FPÖ, NEOS und auch die Grünen hatten sich an die Höchstrichter gewandt, weil der Ausschuss nur eine teils abgedeckte Version des Videos und geschwärzte Transkripte erhalten hatte.
  • Dies war unzulässig, weil das Ministerium die Schwärzungen nicht begründete.
  • Zadic kündigte an, das Ibiza-Video "ehestmöglich" dem Untersuchungsausschuss vorzulegen.

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