APA/EVA MANHART

Hunderte Euro: Wer 2024 weniger Steuern zahlen muss

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Die kalte Progression wird schrittweise abgeschafft. In diesem Zuge gibt es seit heuer einige steuerliche Änderungen. Niedrige und mittlere Einkommen profitieren. Es geht um hunderte Euro an Steuerersparnis pro Jahr.

Die kalte Progression ist eine schleichende Steuererhöhung. Bisher waren die Steuerstufen nicht an die Inflation angepasst. Wurde das Gehalt also auf Basis der Inflation erhöht, konnte es passieren, dass man in eine höhere Steuerstufe rutsche und die Erhöhung stärker besteuert wurde, obwohl man deshalb nicht mehr Geld zum Leben zur Verfügung hatte. 

Die Bundesregierung schafft die kalte Progression aber schrittweise ab. Zwei Drittel gehen automatisch an die Steuerzahler:innen zurück, indem die Steuerstufen angepasst werden. Das letzte Drittel wird variabel eingesetzt. Davon profitieren heuer niedrige und mittlere Einkommen. 

Die Abschaffung bringt den Menschen in Österreich laut Finanzministerium im Jahr 2024 zusätzliche 3,6 Milliarden Euro.

Hunderte Euro Ersparnis

So steigt ab Jänner die erste Tarifstufe (steuerfrei) um 9,6 Prozent auf 12.816 Euro jährlich, die zweite um 8,8 auf 20.818 Euro (20 Prozent), die dritte um 7,6 auf 34.513 Euro (30 Prozent) und die vierte um 7,3 auf 66.612 Euro (40 Prozent). 

Das mittlere Jahreseinkommen (Median) lag in Österreich 2022 bei monatlich 2.568 Euro brutto - durch die Anpassung der Steuerstufen bleiben bei diesem Lohn heuer 37,15 Euro mehr Netto vom Brutto - pro Monat. Auf das ganze Jahr gerechnet sind das knapp 450 Euro Steuererleichterung. 

An der oberen Grenze der vierten Steuerstufe (5.562 Euro pro Monat brutto) liegt die Lohnsteuerersparnis bei 928,48 Euro.

Um herauszufinden, wie viel man sich selbst spart, kann man den Brutto-Netto-Rechner des Finanzministeriums oder einen von verschiedenen anderen Plattformen, wie beispielsweise finanzrechner.at verwenden.

Änderung bei Überstunden 

Steuerliche Begünstigungen kommen ebenfalls ab 1. Jänner für Überstunden. Die ersten zehn Überstunden waren bisher im Ausmaß von höchstens 86 Euro monatlich steuerfrei, von nun an bis 120 Euro. Um der angespannten Personalsituation kurzfristig zu begegnen, können für die Kalenderjahre 2024 und 2025 befristet für die ersten 18 Überstunden im Monat bis zu 200 Euro steuerfrei ausbezahlt werden.

Erhöhung bei steuerfreien Zuschlägen

Um selbigem Problem entgegenzuwirken, werden die steuerfreien Beträge für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge von 360 Euro auf 400 Euro erhöht.

Unbefristet verlängert wird die Homeoffice-Regelung, die im Zuge der Covid-19-Pandemie eingeführt wurde und bis Ende 2023 befristet war.

Kindermehrbetrag wird erhöht

Erhöht wird ab dem Veranlagungsjahr 2024 auch der Kindermehrbetrag. Dieser wird künftig bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zu 700 Euro anstatt wie bisher 550 Euro betragen.

Zusätzlich wird jener Zuschuss, den Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen zur Kinderbetreuung gewähren können, von 1.000 Euro steuerfrei auf 2.000 erhöht und die Altersgrenze der begünstigten Kinderbetreuung von 10 auf 14 Jahre erhöht.

Absetzbeträge werden an Inflation angepasst

Ebenfalls als Teil des nicht automatisch abgeglichenen Drittels der Abschaffung der Kalten Progression werden mit 2024 die Absetzbeträge samt der Sozialversicherungsrückerstattung zu 100 Prozent an die Inflationsrate angepasst.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Kalte Progression wird schrittweise abgeschafft. In diesem Zuge gibt es seit heuer einige steuerliche Änderungen.
  • Davon profitieren niedrige und mittlere Einkommen.
  • Auf Medianeinkommen (2.568 Euro brutto pro Monat) werden knapp 450 Euro weniger Steuern fällig.
  • Außerdem werden Überstunden steuerlich begünstigt und Absetzbeträge erhöht.