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Höhere Einstiegsgehälter im öffentlichen Dienst

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Die Bundesregierung will mit der zweiten Dienstrechtsnovelle dieses Jahres den öffentlichen Dienst attraktiver machen. Pro Jahr will sie 58 Mio. Euro ressortübergreifend investieren "und damit vor allem jüngeren Menschen höhere Einstiegsgehälter bieten", so der für öffentlichen Dienst zuständige Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). Im Entwurf ist außerdem die Reform der Bestellung der OGH-Spitze vorgesehen, das Präsidium soll künftig von einem Personalsenat bestellt werden.

"Ein gut funktionierender öffentlicher Dienst ist das Rückgrat eines funktionsfähigen, serviceorientierten Staates", hieß es am Donnerstag in einer Aussendung des Ministeriums für öffentlichen Dienst. Die demographische Entwicklung sei aber auch für den öffentlichen Dienst eine große Herausforderung, mit einem "umfangreichen Attraktivierungspaket" soll deshalb vor allem neuen Kräften der Einstieg in den öffentlichen Dienst erleichtert werden. Von der Erhöhung der Bezüge profitieren laut Kogler um die 21.000 Bedienstete sofort. "Vorgängerregierungen haben gekürzt - wir stärken die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und machen damit unseren Staat krisenfester", wird er zitiert.

Konkret vorgesehen sind in der Novelle (Begutachtungsfrist bis zum 8. November) höhere Einstiegsbezüge für Vertragsbedienstete im Verwaltungsdienst, was den öffentlichen Dienst vor allem bei Jüngeren gefragter machen soll. Auch die Grundgehälter beim Einstieg in den Exekutivdienst (Polizeischüler, Aspiranten in der Justizwache) und die Bezüge für Richteramtsanwärter sollen steigen. Außerdem soll über einen "Handwerker:innen-Bonus" künftig wieder die Einstellung von mehr Personal in handwerklichen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst möglich sein. Entsprechend einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs sollen außerdem Teilzeitbeschäftigte bei Zuschlägen und Freizeitausgleich den Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt werden. In der Gewerkschaft zeigte man sich per Aussendung zufrieden mit der Novelle, es seien zahlreiche von der GÖD geforderte Verbesserungen und Modernisierungen enthalten.

Teil der Novelle ist auch der neue Bestellungsmodus der OGH-Spitze: Bisher hatte das Justizministerium - anders als bei allen anderen Auswahl- und Ernennungsverfahren von Richterinnen und Richtern - das alleinige Vorschlagsrecht bei der Besetzung von Präsident bzw. Präsidentin und Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident. Daran gab es wiederholt Kritik etwa vom Europäischen Gerichtshof der Group of States Against Corruption (GRECO) und der Europäischen Kommission, wie in den Erläuterungen zur Novelle betont wird. Um künftig "die richterliche Mitwirkung sicherzustellen" soll auf die "bewährte Personalsenatssystematik" zurückgegriffen werden. Bestehen soll der Senat aus den fünf gewählten Mitgliedern des Außensenats des Obersten Gerichtshofs und den drei gewählten Mitgliedern des Personalsenats des Obersten Gerichtshofs. Der Vorsitz geht an die in dieser Funktion dienstälteste Präsidentin bzw. den in dieser Funktion dienstältesten Präsident des Oberlandesgerichts. Der Senat soll dann drei geeignete Personen vorschlagen und eine Reihung nach objektiven Kriterien vornehmen.

Anlass für die von Justizministerin Alma Zadić im Mai angekündigte Reform waren die damals bekanntgewordenen Chats zwischen Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und OGH-Vizepräsidentin Eva Marek, die nahelegten, dass die Bestellung Mareks zur Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien 2014 parteipolitisch motiviert war. Zadić erließ daraufhin eine neue Transparenzbestimmung, seither muss die Justizministerin gegenüber den Personalgremien Rechenschaft für jede Umreihung ablegen und diese schriftlich begründen. Der neue Bestellmodus der OGH-Spitze sei nun der nächste wichtige Schritt für mehr Transparenz und Objektivität, heißt es in einer Aussendung des Justizministeriums. "Wir sorgen bei einem der höchsten Organe unseres Rechtsstaates dafür, dass nicht einmal mehr der Verdacht einer politischen Einflussnahme entstehen kann", wird Zadić zitiert.

NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker zeigte sich empört über die Dienstrechtsnovelle - konkret die zusätzlichen Gehaltserhöhungen. "Kogler verkennt hier seine Rolle als Vertreter der Steuerzahler und gibt stattdessen den Spendieronkel", meinte in einem schriftlichen Statement. Dabei müsste gerade jetzt der Staat auch bei sich selbst sparen, anstatt den öffentlichen Sektor auf Kosten der Unternehmen noch weiter aufzublähen. Letztes sei "einseitig und ungerecht".

ribbon Zusammenfassung
  • Die Bundesregierung will mit der zweiten Dienstrechtsnovelle dieses Jahres den öffentlichen Dienst attraktiver machen.
  • Pro Jahr will sie 58 Mio. Euro ressortübergreifend investieren "und damit vor allem jüngeren Menschen höhere Einstiegsgehälter bieten", so der für öffentlichen Dienst zuständige Vizekanzler Werner Kogler (Grüne).
  • Auch die Grundgehälter beim Einstieg in den Exekutivdienst und die Bezüge für Richteramtsanwärter sollen steigen.

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