APA/BARBARA GINDL

Hallein: Amtsleiter weist Vorwürfe nach Anzeige wegen NS-Liedern zurück

Nach der Disziplinaranzeige gegen den Stadtamtsdirektor von Hallein hat der Beschuldigte nun Stellung zu den Vorwürfen genommen.

Der seit Mai vom Dienst freigestellte Beamte soll auf seinem dienstlichen Netzlaufwerk etwa rechtsradikales NS-Liedergut gespeichert und ein privates "Geheimarchiv" über Mitarbeiter der Gemeinde angelegt haben. Gegenüber den "Salzburger Nachrichten" erklärte er nun, er könne sich nicht erklären, wie die Lieder-Dateien auf das Laufwerk gelangt seien.

Eine nationalsozialistische oder faschistische Gesinnung sei nicht Teil seines Weltbildes. "Ich bin ein überzeugter Antifaschist, Humanist und Mensch, dem radikale und menschenverachtende Regime fremd sind", sagte er gegenüber der Zeitung. Zu den anderen Vorwürfen nahm er in den "SN" nicht Stellung. Dem Amtsleiter wird in der Anzeige auch zur Last gelegt, "ein elektronisches Archiv mit personenbezogenen Daten über 99 Gemeindebedienstete angelegt" zu haben, die nicht Teil der offiziellen Personalakten gewesen seien.

Der Beamte habe diese Daten über Jahre gespeichert und bis zu seiner Dienstfreistellung neue Daten hinzugefügt. Außerdem habe er einen zwölfseitigen Bericht über angebliche Dienstpflichtverletzungen des persönlichen Bürgermeister-Assistenten an einen Rechtsanwalt übermittelt, ohne den Bürgermeister oder den Betroffenen zu informieren. In Summe ist in der Anzeige von mehreren Datenschutz- und Dienstpflichtverletzungen die Rede.

Gemeindevorstehung entscheidet

Am kommenden Montag wird die sogenannte Gemeindevorstehung als Disziplinarbehörde der Stadt in nicht öffentlicher Sitzung über die nächsten Schritte entscheiden - etwa die Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder eine Suspendierung. Die aktuelle Anzeige stellt den bisherigen Höhepunkt in dem seit Monaten andauernden Konflikt der Stadt Hallein mit ihrem Stadtamtsdirektor dar. Der Beamte wurde 2009 vom damaligen Bürgermeister Christian Stöckl (ÖVP, heute Landeshauptmann-Stellvertreter) zum Leiter des Stadtamts befördert.

Nach dem Wahlsieg der SPÖ bei der Gemeinderatswahl 2019 und der Direktwahl von Stangassinger zum Bürgermeister wurden die bis dahin weitreichenden Kompetenzen des Gemeindebeamten stark eingeschränkt. Als sich der Konflikt zuspitzte, wurde der Stadtamtsdirektor diesen Mai bei vollen Bezügen dienstfrei gestellt.

"Noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet"

Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Elena Haslinger, am Mittwoch der APA bestätigte, habe man vom Landeskriminalamt Salzburg mittlerweile einen Bericht über die Causa bekommen. "Es wurde aber noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Derzeit wird geprüft, ob ein Anfangsverdacht nach dem Paragraf 3g Verbotsgesetz oder eine Verletzung des Amtsgeheimnisses nach Paragraf 310 Strafgesetzbuch vorliegt."

Weil der Bruder des Amtsleiters eine hohe Funktion in der Salzburger Polizei bekleidet, könnten allfällige Ermittlungen auch an ein anders Bundesland abgetreten werden. Es gilt mit heutigem Wissenstand allerdings als unwahrscheinlich, dass es tatsächlich zu einem Ermittlungsverfahren wegen Wiederbetätigung kommt. Ein solches würde bedingen, dass das gefundene rechtsextreme Liedergut öffentlich oder an andere Personen verbreitet wurde, insbesondere um Ziele der NSDAP, ihre Einrichtungen oder Maßnahmen zu verherrlichen.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach der Disziplinaranzeige gegen den Stadtamtsdirektor von Hallein hat der Beschuldigte nun Stellung zu den Vorwürfen genommen.
  • Der seit Mai vom Dienst freigestellte Beamte soll auf seinem dienstlichen Netzlaufwerk etwa rechtsradikales NS-Liedergut gespeichert und ein privates "Geheimarchiv" über Mitarbeiter der Gemeinde angelegt haben.
  • Gegenüber den "Salzburger Nachrichten" erklärte er nun, er könne sich nicht erklären, wie die Lieder-Dateien auf das Laufwerk gelangt seien.
  • Eine nationalsozialistische oder faschistische Gesinnung sei nicht Teil seines Weltbildes. "Ich bin ein überzeugter Antifaschist, Humanist und Mensch, dem radikale und menschenverachtende Regime fremd sind", sagte er gegenüber der Zeitung.
  • Zu den anderen Vorwürfen nahm er in den "SN" nicht Stellung.
  • Am kommenden Montag wird die sogenannte Gemeindevorstehung als Disziplinarbehörde der Stadt in nicht öffentlicher Sitzung über die nächsten Schritte entscheiden - etwa die Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder eine Suspendierung.