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Gesetz für mehr Barrierefreiheit tritt in Kraft

28. Juni 2025 · Lesedauer 2 min

Ab dem heutigen Samstag gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz, das entsprechend einer EU-Richtlinie für mehr Barrierefreiheit bei digitalen Produkten und Dienstleistungen sorgen soll. Menschen mit Behinderung, vor allem blinde, schwer sehbehinderte, gehörlose und schwer hörbehinderte Personen, sollen dadurch wichtige zeitgemäße Produkte und Dienstleistungen - vom Laptop bis zum Online-Shop - deutlich besser nutzen können, betonte das Sozialministerium per Aussendung.

Eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen müssen damit nunmehr barrierefrei sein, damit sie im EU-Binnenmarkt bereitgestellt werden dürfen bzw. eine CE-Kennzeichnung erhalten. Konkret betroffen sind u.a. PCs und Smartphones, Smart-TV und E-Books, Zahlungsterminals und Geld- oder Fahrkartenautomaten, Websites für Personenverkehr oder Online-Banking, Online-Shops und Elektronische Kommunikationsdienste. Neben Menschen mit Behinderung sollen auch Ältere von den neuen Regeln profitieren.

Für das Gesetz gelten Übergangsfristen. Ausnahmen gibt es außerdem für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Bei Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, importieren oder mit ihnen handeln, sollen Erleichterungen einen unzumutbaren Verwaltungsaufwand verhindern. Werden die neuen Vorgaben nicht eingehalten, drohen je nach Art der Übertretung und Unternehmensgröße bis zu 80.000 Euro Verwaltungsstrafe.

Für Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) wird mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz "der europäische Binnenmarkt und gleichzeitig die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen gestärkt".

Zusammenfassung
  • Ab Samstag gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz, das zahlreiche digitale Produkte und Dienstleistungen wie Laptops, Smartphones, Smart-TVs, E-Books und Online-Banking für Menschen mit Behinderung besser zugänglich machen soll.
  • Unternehmen müssen diese Produkte und Services künftig barrierefrei anbieten, andernfalls drohen je nach Unternehmensgröße und Art des Verstoßes bis zu 80.000 Euro Verwaltungsstrafe.
  • Ausnahmen und Erleichterungen gibt es für Kleinstunternehmen, während das Gesetz auch älteren Menschen Vorteile bringen soll und auf einer EU-Richtlinie basiert.