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Gerichte und Staatsanwaltschaften erhalten Servicecenter

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An Gerichten und Staatsanwaltschaften können künftig zentrale Justiz-Servicecenter eingerichtet werden. Die bereits seit einigen Jahren für einen bestimmten Standort eingerichteten einfachen Justiz-Servicecenter bleiben daneben unverändert bestehen. Das sieht eine Novelle zum Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) vor, die am Mittwoch vom Ministerrat beschlossen wurde. Weiters werden künftig speziell geschulte Richter und Richterinnen für Verfahren in Sexualdelikten eingesetzt.

Für Justizministerin Alma Zadic (Grüne) sind die zentrale Servicecenter "ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die Justiz künftig noch bürgerfreundlicher zu machen". Unabhängig vom Standort werden die zentralen Justiz-Servicestellen künftig alle Gerichte und Staatsanwaltschaften betreuen können. Daneben bleiben die bestehenden, für einen bestimmten Standort eingerichteten einfachen Justiz-Servicecenter "als ein bewährtes Instrument eines zeitgemäßen und effektiven Bürgerservice" unverändert bestehen. "Das Bürgerservice der Justiz wird damit künftig noch besser werden", sagte Zadic in einer Aussendung.

Eine Verbesserung bringt die Novelle des Gerichtsorganisationsgesetzes auch für Verfahren in Sexualdelikten. Mit Verfahren wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sollen künftig speziell geschulte Richterinnen und Richter befasst werden, die über besondere Kenntnisse und ausreichende Erfahrung im Umgang mit den Opfern solcher Straftaten verfügen. "Beim Umgang mit Opfern von strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung braucht es besondere Sensibilität. Es ist gut, dass diese Fälle künftig bei speziell ausgebildeten Richterinnen und Richter gebündelt werden", erklärte Zadic.

ribbon Zusammenfassung
  • An Gerichten und Staatsanwaltschaften können künftig zentrale Justiz-Servicecenter eingerichtet werden.
  • Die bereits seit einigen Jahren für einen bestimmten Standort eingerichteten einfachen Justiz-Servicecenter bleiben daneben unverändert bestehen.
  • Weiters werden künftig speziell geschulte Richter und Richterinnen für Verfahren in Sexualdelikten eingesetzt.

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