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Gastpatientenklage könnte ans Handelsgericht wandern

11. März 2026 · Lesedauer 2 min

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (LGZ) sieht sich für die vom Land Niederösterreich unterstützte Klage im Gastpatienten-Streit mit Wien nicht zuständig und verweist auf das Handelsgericht, berichtete das Nachrichtenmagazin "profil" am Mittwoch. Die zuständige Richterin habe einen Zurückweisungsbeschluss gefasst, hieß es unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin. Die Klagsseite kann dagegen Rekurs beim Oberlandesgericht Wien einlegen.

In der Klage war argumentiert worden, dass in dieser Sache "keine Streitigkeit aus einem unternehmensbezogenen Geschäft" vorliege, welche vor dem Handelsgericht verhandelt werden müsse. Stattdessen bestehe eine "gesetzliche Pflicht" zur Aufnahme von Patienten. Am Landesgericht vertritt man hingegen die Ansicht, dass es sich um eine Vertragsfrage handle - nämlich, ob das Spital mit dem Patienten einen Behandlungsvertrag abschließen hätte müssen. Im Fachjargon heißt das "Kontrahierungszwang". Am LGZ geht man davon aus, dass dafür das Handelsgericht zuständig ist.

"Gut ist, dass die formale Zuständigkeitsfrage durch das Gericht nun geklärt ist", hielt Niederösterreichs Patientenanwalt Michael Prunbauer in einer der APA übermittelten Stellungnahme fest. "Soweit ich informiert bin, soll die Klage nun an das zuständige Gericht weitergeleitet werden. Ich bin zuversichtlich, dass am Ende des Weges eine Entscheidung auf dem Tisch liegen wird, die klarstellt, dass alle Patientinnen und Patienten in Österreich das gleiche Recht auf Versorgung haben, unabhängig von ihrer Postleitzahl."

Zusammenfassung
  • Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen erklärte sich im Gastpatienten-Streit zwischen Niederösterreich und Wien für unzuständig und verwies die Klage an das Handelsgericht.
  • Die Klage, unterstützt vom Land Niederösterreich, argumentierte, dass eine gesetzliche Pflicht zur Aufnahme von Patienten bestehe, während das Gericht eine Vertragsfrage und damit den Kontrahierungszwang sah.
  • Niederösterreichs Patientenanwalt Michael Prunbauer begrüßte die Klärung der Zuständigkeit und zeigte sich zuversichtlich, dass eine Entscheidung für gleiche Versorgungsrechte aller Patientinnen und Patienten in Österreich getroffen wird.