Gastpatienten - Hacker: Bisher keine getrennten Wartelisten
Die Frage kam von der Grünen Gemeinderätin Barbara Huemer, sie verwies in der Fragestunde im Wiener Rathaus darauf, dass Medienberichten zufolge bei medizinisch einfachen und planbaren Eingriffen im WIGEV (Wiener Gesundheitsverbund) getrennte Wartelisten für in Wien hauptgemeldete Patientinnen und Patienten und für Patientinnen und Patienten ohne Wiener Hauptwohnsitz bestehen würden. Hacker selbst hatte diese Maßnahme bereits Anfang 2025 - und danach wiederholt - in den Raum gestellt.
Auf Nachfrage Huemers - in der sie auch anmerkte, dass Personen ohne Hauptwohnsitz in Wien in der Bundeshauptstadt kaum oder schwer einen OP-Termin bekommen würden -, wie die Situation nun gehandhabt werde, sagte Hacker, es gelte das Recht, "dass rein grundsätzlich jedes Bundesland sich darum kümmern muss, für seine Bevölkerung eine wohnortnahe Versorgung zur Verfügung zu stellen". Dies gelte nicht nur in Wien und nicht nur in Niederösterreich - "es gilt in ganz Österreich".
Daher werde in den Spitälern "verständlicherweise" und "nachvollziehbarerweise" zwischen den unterschiedlichen Arten der Eingriffe unterschieden. "Die Frage einer wohnortnahen Versorgung stellt sich bei einem Unfall nicht, die Frage einer wohnortnahen Versorgung stellt sich bei einem Schlaganfall nicht und so weiter. Also bei Notfällen stellt sich diese Frage grundsätzlich nicht." Auch bei komplizierten Eingriffen stelle sich diese Frage nicht, sondern hier gelte: "Wer kann es und wer kann es nicht und wer kann es gut und wer kann es besser?"
Die Frage nach einer wohnortnahen Versorgung stelle sich aber dann, "wenn Eingriffe planbar sind" und wenn es darum gehe, letzten Endes auch die Vor- und Nachbehandlung des Patienten wohnortnah durchzuführen, so Hacker. "So steht es im Gesetz, so steht es in vielen Gesetzen im Übrigen."
Man habe daher in der Frage der Gastpatienten beschlossen, dass die Ordensspitäler und die vom Wiener Gesundheitsverbund geführten Häuser die Patienten auf die wohnortnahe Versorgung auch in anderen Bundesländern "einfach hinweisen müssen" und sie "dorthin vermitteln sollten".
Streit schwelt schon lange
Der Streit über die Behandlung von Gastpatienten schwelt schon lange, insbesondere zwischen Wien und Niederösterreich. In der Debatte geht es vor allem ums Geld: Die Stadt betont, dass man es nicht ablehne, Gastpatienten in Wien zu behandeln. Allerdings beklagt man, dass die finanzielle Abgeltung dafür zu gering ist.
Hacker hatte Ende Jänner des Vorjahres bekräftigt, dass die Regelung der Obergrenzen für die Behandlung von Gastpatienten (von Notfällen abgesehen) bleibe - und gleichzeitig erklärt, man werde sehen, "ob wir sie noch weiter justieren müssen": "Es ist denkbar, getrennte Wartezeiten einzuführen, aber an diesem Punkt sind wir noch nicht", sagte er damals.
Niederösterreich brachte Klage gegen Wien ein
Weiter eskaliert ist der Streit dann Anfang dieses Jahres: Im Jänner kündigte Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) an, für einen Betroffenen Klage gegen Wien einzubringen, was dann auch Anfang Februar beim Landesgericht für Zivilrechtssachen umgesetzt wurde. "Es kann nicht sein, dass ausländische Staatsbürger mit einem Wiener Meldezettel, die vielleicht nie ins System eingezahlt haben, in Wiener Spitälern versorgt werden und Niederösterreicher nicht", sagte Mikl-Leitner dazu. Der abgewiesene Patient stammt aus dem Bezirk Mistelbach. Er habe von einem Wiener Krankenhaus einen Operationstermin erhalten, der nach etwa 15 Monaten Wartezeit abgesagt worden sei. Als Begründung sei angegeben worden, dass der Mann seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich habe.
Der Patient macht nun einen Schadenersatzanspruch geltend. Es geht um mehr als 15.000 Euro. Der Kläger hat den Angaben zufolge mittlerweile am 24. Februar einen Operationstermin im Universitätsklinikum Tulln. Im Jänner 2024 war er in Wien als "zur Aufnahme vorgemerkt" worden.
Im Wiener Rathaus betonte man im Jänner, man sehe Klage gelassen entgegen. Verwiesen wurde einmal mehr auf den Vorschlag, das österreichische Gesundheitssystem in vier Regionen zusammenzufassen. Damit könnten der niedergelassene Bereich und der Spitalsbereich gemeinsam geplant, finanziert und gesteuert werden.
Zauner: Hacker "sorgt für maximale Verunsicherung"
"Wir hören die Worte des Herrn Hacker, können sie aber kaum glauben", reagierte Niederösterreichs ÖVP-Landesgeschäftsführer Matthias Zauner in einer Aussendung. Wiens Gesundheitsstadtrat "sorgt für maximale Verunsicherung bei Patientinnen und Patienten", meinte er. Um für Klarheit zu sorgen, unterstütze das Land Niederösterreich die Klage eines Betroffenen, "denn unsere Landsleute erwarten sich eine Lösung - entweder am Verhandlungstisch oder vor Gericht".
Zusammenfassung
- Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker stellte im Gemeinderat klar, dass es bisher keine getrennten Wartelisten für Gastpatienten gibt.
- Die Maßnahme, getrennte Wartelisten einzuführen, wurde von Hacker mehrfach diskutiert, aber bislang nicht umgesetzt.
- Im Streit zwischen Wien und Niederösterreich über die Behandlung von Gastpatienten steht vor allem die finanzielle Abgeltung im Mittelpunkt.
- Ein Patient aus Niederösterreich klagt Wien auf mehr als 15.000 Euro Schadenersatz, nachdem ihm ein OP-Termin nach 15 Monaten Wartezeit abgesagt wurde.
- Der Kläger erhielt inzwischen einen Operationstermin am 24. Februar im Universitätsklinikum Tulln.
