APA/ROLAND SCHLAGER

Fußi mit Beschwerde gegen Nehammer und Ministerium erfolgreich

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Rudi Fußi legte gegen Minister Nehammer und das Innenministerium Datenschutzbeschwerde ein. Die Behörde entschied nun, dass Politiker und Ministerium das Recht auf Geheimhaltung verletzt haben.

Nach einem Tweet des PR-Beraters, Moderators und politischen Aktivisten Rudi Fußi im Februar folgte breite und heftige Kritik des Ministers und seines Ministeriums. Fußi hatte nach einer Demo gegen die Abschiebung von Kindern gepostet, dass Polizeihunde wahrscheinlich intelligenter als der durchschnittliche Mitarbeiter der Landespolizeidirektion Wien seien. 

Nehammer kritisierte Fußi auf Twitter, der Page des Ministeriums und per APA-OTS und verglich die Gefährlichkeit des Postings mit dem Verbreiten von Verschwörungstheorien. Zusätzlich drohte er damit, rechtliche Schritte gegen den PR-Berater zu prüfen. Fußi löschte den Tweet daraufhin. Der Minister wurde für die Heftigkeit der Reaktion scharf kritisiert. Es handle sich um einen Einschüchterungsversuch. 

Datenschutzbeschwerde 

Nach dem Löschen des Eintrags ließ der 42-jährige Politaktivist von Anwältin Maria Windhager Datenschutzbeschwerde einlegen. Der Vorwurf: Auf den Kanälen des BMI sei sein Name mehrfach mit einer mutmaßlichen Straftat in Zusammenhang gebracht worden. Es handle sich um eine Verletzungen des Grundrechts auf Geheimhaltung. Daraufhin wurden die Einträge entfernt. 

Behörde gibt Fußi Recht

Die Datenschutzbehörde gab der Beschwerde laut "Standard" statt. Mit den Einträgen sei das Recht auf Geheimhaltung verletzt worden. Da allerdings alle betroffenen Texte bereits wieder gelöscht wurden, drohen derzeit keine Konsequenzen. 

Amtshaftungsklage vs. Berufung

Anwältin Windhager gibt im "Standard" jedoch an, dass man weitere Schritte prüfen werde. Sie liebäugelt mit einer Amtshaftungsklage, um eine Schadenersatzforderung gelten machen zu können. Auch für das Innenministerium ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Man erwägt eine Berufung beim Bundesverwaltungsgericht. 

Fußi über seine Beschwerde: "Wir wollen nicht Ungarn werden"

ribbon Zusammenfassung
  • Nach einem Tweet des PR-Beraters, Moderators und politischen Aktivisten Rudi Fußi im Februar folgte breite und heftige Kritik des Ministers und seines Ministeriums.
  • Fußi hatte nach einer Demo gegen die Abschiebung von Kindern gepostet, dass Polizeihunde wahrscheinlich intelligenter als der durchschnittliche Mitarbeiter der Landespolizeidirektion Wien seien. 
  • Nehammer kritisierte Fußi auf Twitter, der Page des Ministeriums und per APA-OTS und verglich die Gefährlichkeit des Postings mit dem Verbreiten von Verschwörungstheorien. Zusätzlich drohte er damit, rechtliche Schritte gegen den PR-Berater zu prüfen. Fuß
  • Die Datenschutzbehörde gab der Beschwerde laut "Standard" statt. Mit den Einträgen sei das Recht auf Geheimhaltung verletzt worden. Da allerdings alle betroffenen Texte bereits wieder gelöscht wurden, drohen derzeit keine Konsequenzen. 
  • Anwältin Windhager gibt im "Standard" jedoch an, dass man weitere Schritte prüfen werde. Sie liebäugelt mit einer Amtshaftungsklage, um eine Schadenersatzforderung gelten machen zu können.
  • Auch für das Innenministerium ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Man erwägt eine Berufung beim Bundesverwaltungsgericht. 

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