Frist abgelaufen
Meta trainiert seine KI ab sofort mit Nutzerdaten
Seit Dienstag kann Meta personenbezogene Daten aus öffentlichen Profilen von erwachsenen, europäischen Facebook- und Instagram-Nutzern zum Training von Künstlicher Intelligenz (KI), etwa der Software Meta AI, verwenden, sofern diese nicht aktiv widersprochen haben.
Argumentiert wird das mit einem "berechtigten Interesse" an der Verwendung der Daten. Kritiker sehen einen Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht, Meta weist die Vorwürfe zurück.
Die NGO None Of Your Business (noyb, "Geht Dich Nichts An") des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems hat bereits im Vorfeld eine Unterlassungsaufforderung in Form eines Abmahnschreibens an Meta geschickt und droht mit einer Europäischen Verbandsklage.
Nach vorläufiger Prüfung vor dem Oberlandesgericht Köln liege weder ein Verstoß gegen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGV) noch gegen den Digital Markets Act (DMA) vor.
Das Unternehmen verfolge einen legitimen Zweck, der nicht durch andere Mittel, die weniger einschneidend wären, erreicht werden könnte. Außerdem würden die verwendeten Daten keine Namen, E-Mail-Adressen oder die Postanschrift einzelner Nutzer enthalten.
"Meta sagt angeblich, dass sie Maßnahmen getroffen hätten, um zu vermeiden, dass sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden. Aber Details weiß natürlich niemand, der den Maschinenraum von Facebook nicht kennt", so der Rechtswissenschafter Nikolaus Forgó.
Training laut Meta "branchenüblich"
Meta hatte die Pläne verteidigt: "Dieses Training ist in der Branche üblich und entscheidend dafür, dass unsere modernen KI-Produkte und -Modelle die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser verstehen und wiedergeben."
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Anstelle eines Opt-outs, wie bis Montag, möglich, im Einzelfall um Einwilligung fragen zu müssen, ist laut Forgó auch angesichts der Geschwindigkeit, mit der sich die Technologie entwickle, und des disruptiven Marktes nur schwer umsetzbar.
Datenschützer Schrems hatte den Konzern aufgefordert, Betroffene um ihre Einwilligung zu bitten. "Es gibt unzählige andere Firmen, bei denen wahrscheinlich genau das Gleiche passiert. Die sind allerdings weniger deutlich im Schaufenster wie Facebook", ist Forgó überzeugt.
Nachträgliche Datenlöschung schwierig
Sind die Daten bereits in den KI-Systemen, dürfte es schwierig sein, sie wieder zu entfernen, so der Rechtswissenschafter. Einerseits sei kaum nachvollziehbar, wo welche Daten vorhanden sind oder waren, andererseits wisse man nicht, was KI-Modelle auf Grundlage welcher Daten machen.
Letztendlich werde wohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden, ob ein "berechtigtes Interesse" anzunehmen sei. Das könnte aber noch Jahre dauern, so Forgó.
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Zusammenfassung
- Seit Dienstag verwendet Meta personenbezogene Daten aus öffentlichen Profilen erwachsener europäischer Facebook- und Instagram-Nutzer für das KI-Training, sofern kein Widerspruch eingelegt wurde.
- Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass Meta die Daten nutzen darf, da kein Verstoß gegen die DSGVO oder den Digital Markets Act vorliegt, während Kritiker wie die NGO noyb rechtliche Schritte einleiten.
- Obwohl ein Widerspruch gegen die Datennutzung weiterhin möglich ist, bleibt unklar, ob und wie bereits in KI-Systemen genutzte Daten tatsächlich gelöscht werden können.