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Freispruch für Neffen des Salafisten-Predigers Ebu Tejma

Heute, 12:00 · Lesedauer 2 min

Am Wiener Landesgericht ist am Mittwoch gegen einen Neffen des Salafisten-Predigers Mirsad O. alias Ebu Tejma, der aufgrund seines radikalislamistischen Gebarens eine 20-jährige Freiheitsstrafe verbüßt, verhandelt worden. Der Angeklagte hatte in geringem Ausmaß IS-Propagandamaterial verbreitet, indem er 2021 drei Mal und 2024 ein Mal auf sozialen Netzwerken Beiträge postete. Er wurde vom Vorwurf der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation freigesprochen.

Die inkriminierten Postings stammten ursprünglich von der Propagandastelle der radikalen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS). "Mir wurden viele Sachen über meinen Onkel geschickt", erläuterte der Angeklagte einem Schöffensenat. Aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses hätten Bekannte angenommen, ihn würden die Beiträge auch interessieren: "Das war ein Fehler, das zu posten. Ich hab' mir nichts dabei gedacht."

Er sei kein Islamist, versicherte der junge Mann: "Ich bin verlobt, will heiraten und nichts mehr mit der Polizei zu tun haben." Bei den von ihm veröffentlichten Videos handelte es sich nicht um Material mit Gräueltaten des IS. Auch auf seinem im Zuge der strafrechtlichen Ermittlungen sichergestellten Handy und sonstigen Datenträgern wurde kein dahin gehendes Material gefunden. Der Neffe verbreitete im Wesentlichen lediglich Nasheeds (religiöse Lieder, Anm.) mit dem Logo des IS. Deren Inhalt habe er nicht verstanden ("Ich kann kein Arabisch"), ihn hätten "die Melodien" angesprochen, behauptete er in seiner Verhandlung.

Für das Gericht reichte die Beweislage nicht für eine Verurteilung aus. Dem Angeklagten sei nicht nachweisbar, dass er mit dem Vorsatz handelte, den IS und dessen Ziele zu fördern. Es gebe "kein Indiz, dass Sie ein überzeugter IS-ler sind", hieß es in der Begründung für den Freispruch.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

Zusammenfassung
  • Der Neffe des radikalislamistischen Predigers Ebu Tejma wurde am Wiener Landesgericht vom Vorwurf der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation freigesprochen.
  • Ihm wurde vorgeworfen, 2021 dreimal und 2024 einmal IS-Propagandamaterial in sozialen Netzwerken verbreitet zu haben, wobei sich die Inhalte auf Nasheeds mit IS-Logo beschränkten und keine Gräueltaten enthielten.
  • Das Gericht sah keinen Beweis für eine Unterstützung des IS, das Urteil ist nicht rechtskräftig und der Staatsanwalt gab dazu vorerst keine Erklärung ab.