APA/APA (Archiv)/ROBERT JAEGER

FPÖ will Expertenhearing zu Coronagesetzen

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Der FPÖ beharrt auf der Durchführung eines Expertenhearings im Gesundheitsausschuss zu den Coronagesetzen. Es seien etliche Fragen zu klären, sagte Klubobmann Herbert Kickl am Dienstag. Die SPÖ wiederum will mit der Koalition verhandeln, ansonsten droht eine Blockade im Bundesrat. Parteichefin Pamela Rendi-Wagner hat auch schon einige Kritikpunkte gefunden.

Kickl bediente sich in seiner Kritik an den Corona-Gesetzen weiterhin einer martialischen Wortwahl: Die Maßnahmen seien "eine Art Verhängung des gesundheitspolitischen Kriegsrechts" sowie "eine Art Flächenbombardement auf die Grund- und Freiheitsrechte der österreichischen Bevölkerung". Gleichzeitig stellte der FPÖ-Klubbobmann abermals infrage, wie gefährlich das Virus überhaupt sei. Die Regierung beschwöre mittels Gehirnwäsche eine Todesgefahr.

Die Aussagekraft der Fallzahlen bezweifeln die FPÖ-Vertreter. Diese seien "in Wahrheit eine sehr, sehr unsichere Sache", meint Kickl. Die Tests weisen seiner Ansicht nach eine "relativ hohe Fehlerquote" auf. Auch die Corona-Ampel ist für Kickl "zum Wegschmeißen", gebe es dafür doch noch nicht einmal eine gesetzliche Grundlage. Ihre Anwendung sei "eher mit einem Basar in Anatolien vergleichbar als mit einem modernen gesundheitspolitischen Management".

Vielmehr wollen die Freiheitlichen eine "offene und transparente Diskussion" - zum einen etwa im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, zum anderen im Parlament. Aus diesem Grund habe die FPÖ eine Einladung für den Gesundheitsausschuss für den 21. September ausgeschickt, die auch ein Expertenhearing vorsieht. Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak sprach in diesem Zusammenhang von bereits mehreren positiven Signalen aus anderen Parteien. Geklärt werden solle etwa die Frage: "Ab wann greift das Epidemiegesetz überhaupt?"

Als "interessante Option" bezeichnete Kickl aber auch eine mögliche Blockade der Coronagesetze im Bundesrat, etwa gemeinsam mit der SPÖ. Zwar werde man sich nicht den parlamentarischen Notwendigkeiten verweigern, betonte er. Sollte es zu keinen Änderungen kommen, sei ein Veto und damit die Verzögerung des Inkrafttretens der Gesetze jedenfalls möglich.

Rendi-Wagner wiederum reklamierte in einer schriftlichen Stellungnahme für die SPÖ, dass es überhaupt zu einer Begutachtung gekommen ist. Nach dieser brauche es Verhandlungen, um die Erkenntnisse einfließen zu lassen: "Es muss das Ziel sein, dass ein ordentliches Gesetz in den Nationalrat kommt." Die SPÖ sei bereit, ihren Beitrag dazu zu leisten.

Was aber nicht sein könne, sei, dass die Regierung politischen Einfluss auf die Expertenkommission nehme, wie es sich bei den letzten Sitzungen gezeigt habe. Transparenz sei hier zwingend notwendig: "Die Ampel darf kein parteipolitisches Instrument sein, sondern muss auf Basis von klar nachvollziehbaren Kriterien von Fachleuten gesteuert werden." Auch die Kontrollbefugnisse der Behörden werde man sich kritisch ansehen müssen.

Die neuen Covid-Gesetze sollen unter anderem die gesetzliche Basis für die Corona-Ampel bringen. Ferner geschaffen werden soll die Basis für Betretungsverbote sowie für Ausgangssperren, wobei klar gestellt wird, welche Wege auch dann möglich sind.

Beschlossen werden soll die Vorlage kommende Woche Mittwoch vom Nationalrat. Der Bundesrat soll dann am 8. Oktober nachziehen. Stimmen dort FPÖ und SPÖ mit Nein, wird das Gesetz an den Nationalrat zurückwandern und wohl wenige Tage später per Beharrungsbeschluss durchgedrückt. Eine noch längere Blockade in der Länderkammer, die auch möglich wäre, strebt die SPÖ aktuell nicht an.

Das Gesundheitsministerium hat unterdessen in einer Stellungnahme gegenüber der APA Mutmaßungen widersprochen, wonach der überarbeitete Entwurf für die Novelle des COVID-19-Maßnahmengesetz Hausdurchsuchungen an Arbeitsorten ermöglichen würde. Es gehe stattdessen "um Vorlage von Unterlagen zur Überprüfung der Umsetzung von Corona-Bestimmungen", ähnlich den Bestimmungen für Arbeitsinspektorate.

Zuvor war in der Gratiszeitung "Heute" und in einem Tweet von "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk der Paragraf 9 des COVID-19-MG publiziert worden, die Zeitung spekulierte vom Ende des Berufsgeheimnisses von Anwälten und Journalisten. Es geht bei der vorgesehenen Bestimmung keineswegs darum, dass die Bezirksverwaltungsbehörden im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeiten eine Hausdurchsuchung machen dürften, stellte das Ministerium klar. Dies sei dieser selbst als auch den Erläuterungen dazu zu entnehmen.

Paragraf 9 sehe vor, dass Behörden prüfen könnten, ob Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung des COVID-19-Virus wie ein Hygienekonzept oder die Einhaltung eines Dienstrades getroffen wurden, von den Arbeitgebern umgesetzt werden, hieß es weiter. "Auf keine Fall dürfte dabei in andere Unterlagen Einsicht genommen werden! Das Redaktionsgeheimnis, das Arzt-Patienten-Verhältnis oder auch das Anwaltsgeheimnis bleiben selbstverständlich vollständig gewahrt und sind von dieser Bestimmung absolut nicht betroffen!", stellte das Gesundheitsministerium klar.

Die Bestimmung wäre vergleichbar mit jener des Arbeitsinspektionsgesetzes, wonach Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, den Arbeitsinspektionsorganen auf Verlangen alle Unterlagen zur Einsicht vorzulegen, die mit dem Arbeitnehmerschutz im Zusammenhang stehen: "Wir werden das in den Erläuterungen noch zusätzlich präzisieren, damit es für niemanden zu dieser Fehlinterpretation kommen kann".

ribbon Zusammenfassung
  • Es seien etliche Fragen zu klären, sagte Klubobmann Herbert Kickl am Dienstag.
  • Die SPÖ wiederum will mit der Koalition verhandeln, ansonsten droht eine Blockade im Bundesrat.
  • Parteichefin Pamela Rendi-Wagner hat auch schon einige Kritikpunkte gefunden.
  • Die Aussagekraft der Fallzahlen bezweifeln die FPÖ-Vertreter.
  • Als "interessante Option" bezeichnete Kickl aber auch eine mögliche Blockade der Coronagesetze im Bundesrat, etwa gemeinsam mit der SPÖ.

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