FPÖ wettert gegen Anwendung islamischer Rechtsordnung
Im konkreten Fall hatten zwei Männer vereinbart, dass das Schiedsgericht bei vertraglichen Streitigkeiten anhand der islamischen Rechtsvorschriften entscheiden soll, wie die "Presse" berichtet hat. Einer der Männer zweifelte allerdings die Rechtmäßigkeit an, nachdem er nach einem Entscheid des Schiedsgerichts 320.000 Euro zahlen sollte. Die Scharia werde nämlich von Gelehrten verschieden ausgelegt und die Berufung auf diese verstoße gegen Grundwerte des österreichischen Rechts. Das LG bestätigte allerdings den Schiedsspruch, weil das Ergebnis nicht den österreichischen Grundwertungen widerspreche. Islamische Rechtsvorschriften könnten für vermögensrechtliche Ansprüche "in einer Schiedsvereinbarung wirksam vereinbart werden".
"Wenn nun auch österreichische Gerichte fortan Schiedssprüche auf Basis der 'Scharia' anerkennen, unterwerfen sie sich dem Willen fanatischer Islamisten", warnte Schilchegger. Er forderte eine "rasche und entschlossene Reaktion des Verfassungsgesetzgebers" und kündigte einen weiteren Gesetzesantrag zur Anpassung des Islamgesetzes an, der die implizite Anerkennung und Anwendung der Scharia durch österreichische Behörden und Gerichte verunmöglichen soll. "Werden österreichische Regierungen nicht endlich als Reformkraft aktiv, sondern akzeptieren, was Gerichte im Elfenbeinturm entscheiden, dann werden es bald islamische Gerichte sein!", so Schilchegger.
Zusammenfassung
- Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat einen Schiedsspruch bestätigt, der auf Basis der Scharia gefällt wurde, nachdem zwei Männer dies in ihrem Vertrag vereinbart hatten.
- Ein Mann sollte nach dem Schiedsspruch 320.000 Euro zahlen und zweifelte die Rechtmäßigkeit an, doch das Gericht sah keinen Widerspruch zu österreichischen Grundwerten und ließ die Schiedsvereinbarung zu.
- FPÖ-Verfassungssprecher Michael Schilchegger kritisiert das Urteil scharf, warnt vor einer Aufwertung "islamischer Parallelgesellschaften" und fordert eine rasche Gesetzesänderung, um die Anwendung der Scharia durch Gerichte zu verhindern.