FPÖ-Abgeordneter Deimek vom Nationalrat "ausgeliefert"
Deimek soll im März 2022 ein Bild veröffentlicht haben, auf dem auch Männer mit Hitlergruß bzw. tätowiertem Hakenkreuz zu sehen seien, wobei es sich laut Deimek um ein kritisches Posting handeln soll. Deimek habe mit politischem Extremismus nichts am Hut, sagte sein Parteikollege Norbert Nemeth. Auf dem Bild seien junge Männer aus der Ukraine zu sehen, die den Hitlergruß zeigten. Deimek habe es im Zuge einer Diskussion mit einem deutschen SPD-Abgeordneten gepostet, um zu argumentieren, dass kein Steuergeld an die Ukraine fließen soll, so Nemeth. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden hätten "nicht einmal einen Anfangsverdacht gesehen und keine Ermittlungen aufgenommen." Das Ersuchen um die "Auslieferung" stammt von der Staatsanwaltschaft Steyr.
Ein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit, der eine "Verfolgung" unmöglich machen würde, bestehe nicht, zeigte sich ÖVP-Mandatar Christoph Zarits überzeugt. Der FPÖ-Abgeordnete habe das Posting schließlich nicht unter seinem Klarnamen abgesetzt, sondern über einen Account, "wo nicht ersichtlich war, dass Gerhard Deimek dahintersteckt." "Wenn ich meine politische Meinung in einer Diskussion zu Gehör bringen will, dann mache ich das unter meinem Namen", sagte auch Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Tue man das nicht, könne man sich auch nicht auf den Status als Abgeordneter berufen.
Immunitätsausschuss-Obfrau Selma Yildirim (SPÖ) wies darauf hin, dass es um drei FPÖ-Abgeordnete geht. Immer mehr würden sich freiheitliche Akteure einer Sprache bedienen, die die Gesellschaft vergifte, warf sie der Partei vor. Henrike Brandstötter (NEOS) betonte, der Beschluss, Kickl nicht auszuliefern, "entbindet einen aber nicht davon, einmal darüber nachzudenken, wie man eigentlich miteinander umgeht, und wie man auch jeden Tag verbal unsere Demokratie aushöhlt." Gernot Darmann (FPÖ) meinte hingegen, die übrigen Parteien wollten "aus Willkür einen Freiheitlichen vorführen".
Kickl und Ranzmaier werden nicht "verfolgt"
Am Mittwoch hatte bereits der Immunitätsausschuss des Nationalrats der "Verfolgung" des FPÖ-Mandatars stattgegeben. Weil er einen Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Abgeordnete feststellte, wandte sich der Ausschuss aber gegen die ebenfalls begehrte "Auslieferung" von Kickl und Ranzmaier. Gegen Kickl wollte die Staatsanwaltschaft Wien nach einer Sachverhaltsdarstellung von SPÖ-Chef Andreas Babler ermitteln, nachdem dieser vom FPÖ-Obmann als "linke Zecke" verunglimpft wurde. Um den Verdacht der Verhetzung bzw. der Gutheißung von Verhetzung ging es wiederum beim Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen den Tiroler Mandatar Ranzmaier.
Zusammenfassung
- FPÖ-Chef Herbert Kickl und FPÖ-Mandatar Christofer Ranzmaier wurden hingegen nicht ausgeliefert, da der Immunitätsausschuss einen Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit feststellte und somit die Verfolgung ablehnte.